Jahrgang 
1895
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behorde.

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Das Königliche Provinzialschulkollegium teilt einen Ministerialerlass vom 8. Februar 1894 mit, wonachder Reichskanzler ermächtigt ist in besonderen Fällen ausnahmsweise dem Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer deutschen Lehranstalt, bei welcher nach dem 6. Jahrgange eine solche Prüfung stattfindet, die Bedeutung eines gültigen Zeugnisses der wissenschaftlichen Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst auch dann beizulegen, wenn der Inbaber des Zeugnisses die zweite Klasse der Lehranstalt nicht ein volles Jahr hibdurch besucht hat.

Das K. P. S. C. teilt einen M. E. vom 13. Februar 94 mit, wonach die Einführung des kurzen Lehrganges der franz. Sprache von Plötz-Kares, Elementarbuch, Ausgabe B, Ubungs- buch, Ausgabe B, und Sprachlehre, genehmigt worden ist.

Das K. P. S. C. setzt durch Verf. vom 31. III. 94 fest, dass der Vormittagsunterricht im Sommerhalbjahr entweder um 7 oder um 8 Uhr zu beginnen hat, im Winter vom Anfang des Halbjahres bis etwa zum 20. November sowie etwa vom 15. Febr. bis Ostern um 8 Uhr, in der Zwischenzeit um 8 ½ Uhr.

Das K. P. S. C. genehmigt einen 6 wöchentlichen Urlaub für Prof. Dr. Hornstein.

5. Das K. P. S. C. teilt eine Min.-Verf. vom 7. IV. 94 mit, wonach von den seminarisch ge-

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bildeten Lehrern höherer Schulen die ausschliesslich oder vorzugsweise für den Zeichenunter- richt berufenen den TitelZeichenlehrer führen, die andern die AmtsbezeichnungLehrer, je nach Erfordernis mit dem Zusatz an dem G., dem R. G., der O. R. S. u. s. w.

. Das K. P. S. C. macht am 15. Mai 94 bekannt, dass für die Abhaltung der Prüfungen, durch

welche junge Leute ein Zeugnis der Reife für die Prima eines G., R. G. oder einer O. R. S. erwerben wollen, halbjährige Termine, und zwar auf Anfang Mai u. Anfang Dezember jeden Jahres, festgesetzt sind.

Das K. P. S. C. teilt am 21. IX. 94 Herrn Prof. Zwirnmann mit, dass es die von diesem beantragte Versetzung in den Ruhestand zum 1. X. 94 genehmigt habe, und spricht dem- selben für langjährige treue Wirksamkeit im öffentlichen höheren Schuldienst Dank und Aner-

kennung aus.

. Das K. P. S. C. hat, nach Mitteilung des Cur. vom 9. X. 94, genehmigt, dass vom 1. IV. 95

ab das Schulgeld für die einheimischen Schüler aller Klassen des R. G. auf jährlich 108 Mark, für die auswärtigen auf 144 Mark festgesetzt wird.

Das K. P. S. C. beauftragt durch Verf. vom 13. Okt. den Direktor des R. G. die Insignien des von Seiner Majestät dem Kaiser und König am 3. Okt. dem Prof. Zwirnmann verliehenen Roten Adlerordens 4. Klasse diesem zu behändigen.

17. XI. 94. Das K. P. S. C. überweist den Kandidaten des höh. Schulamts Barmeyer zu seiner praktischen Ausbildung während des Seminarjahres dem R. G.

6. XII. 94. Das K. P. S. C. genehmigt, dass Ostern 1895 von dem deutschen Lesebuche von Muff die Teile 4, 6 und 7 in Untertertia, Untersekunda und Obersekunda zur Einführung kommen.