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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
. Das Königliche Provinzialschulcollegium lehnt durch Verfügung vom 13. März 1893 ab den
Antrag auf eine möglichst weitgehende Beseitigung des ordnungsmässigen Nach- mittagsunterrichts zu genchmigen.
. 25. April 1893. Das K. P. S. C. übersendet Professorenpatente vom 4. April für die
Herren Dr. Siebert, Dr. Kramm, Stange, Zwirn mann, Dr. Schantz, Dr. Ulrici.
. 7. Mai 1893. Das K. P. S. C. übersendet Diplome für die Professoren Heuser, Grebe,
Dr. Hornstein, Dr. Siebert, Dr. Kramm, Stange, Zwirnmann, Dr. Schantz über die durch Allerhöchste Ordre vom 10. April erfolgte Verleihung des Ranges der Räte vierter Klasse
. 5. Juni 1893. Das K. P. S. C. genehmigt, dass Herr Nau von der nebenamtlichen Erteilung
des katholischen Religionsunterrichts entbunden und Herr Kaplan Lins mit der Ubernahme des ganzen katholischen Religionsunterrichts an den drei städtischen höheren Schulen beauftragt wird.
. 14. Juli 1893. Das K. P. S. C. verweist auf Ministerialverfügungen, durch welche bestimmt
wird, dass für die Erteilung der Berechtigung zum Einjährig-Freiwilligen-Dienst auf Grund eines Schulzeugnisses ausser dem Bestehen der Abschlussprüfung ein min- destens einjähriger Besuch der Sekunda nachgewiesen werden muss, während für den Eintritt in den Subalterndienst schon das Bestehen der Abschlussprüfung genügt. Eine blosse Aufnahmeprüfung für Obersekunda genügt in beiden Fällen nicht.
. 17. Juli 1893. Das Cultusministerium verfügt, dass in Anstalten, welche Gebühren für Reife-
und Abgangszeugniss erheben, dies auch bei der Abschlussprüfung zu geschehen hat, wenn der Betreffende mit dieser Prüfung die Anstalt verlässt, sei es um ins Leben zu treten, sei es um eine andere Schulanstalt zu besuchen.
. 27. Sept. 1893. Das K. P. S. C. überweist die Seminarkandidaten Abt und Menges dem
R.-G. behufs ihrer praktischen Ausbildung.
. 30. Sept. 1893. Das K. P. S. C. ordnet an, dass im Winterhalbjahr der Unterricht regel-
mässig von 8— 12 und 2— 4 stattfinden soll; in der dunkeln Zeit vom 13. Novbr. bis 3. Febr. soll erst um 8 ½ Uhr begonnen und der Ausfall durch Beschränkung der Pausen verringert werden.
. 18. Okt. 1893. Das K. P. S. C. übersendet Ministerialerlass vom 7. Okt. 1893 betr. Auf-
hebung der öffentlichen Schulprüfungen und ordnet dementsprechend den Aus- fall derselben an.
23. Okt. 1893. Das K. P. S. C. genehmigt die Einführung des Lehrbuchs von Dreher für den katholischen Religionsunterricht.
II. Novbr. 1893. Das K. P. S. C. teilt mit, dass Herrn Lange der Titel Oberlehrer verliehen worden ist.
11. Novbr. 1893. Das K. P. S. C. überweist den Seminarkandidaten v. Hanxleden dem R.-G. zur praktischen Ausbildung.
13. Novbr. 1893. Das K. P. S. C. übersendet Ministerialerlass vom 24. Okt. betr. die Reife- und Abschlussprüfungen, wonach— abgesehen von Anordnungen über die Prüfung selbst— die Abschlussprüfung nach I ½ jä3hrigem Besuch der Untersekunda zum zweiten Male und nach 2 Jahren des Besuchs zum dritten Male gemacht werden kann.


