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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Die Preimestiftung erhielt einen Beitrag von 150 Mark aus der Abendunterhaltung vom 22. Februar d. J.; der Grundstock beträgt nun 2800 Mark. Das Zinsenaufkommen aus den Wertpapieren bezog stiftungsgemäss der Untersckundaner August Preime.
Im Genusse einer Freistelle waren im Sommer 30, im Winter 31 Schüler. Aus dem Kerstingschen Legat erhielt der Oberprimaner Wilhelm Giede 100 Mark.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Pltern.
1. Die Berechtigungen der Schüler des Realgymnasiums.
Die bestandene Reifeprüfung wird als Erweis zureichender Schulbildung anerkannt: 1) für das Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften auf der Universität und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen; 2) für das Studium der neueren Sprachen auf der Universität und für die Zulassung zur Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen; 3) für die Zulassung zu den Staatsprüfungen im Hochbau-, Bauingenieur- und Maschinen- baufach; 4) für das Studium auf den Forstakademieen und die Zulassung zu den Prüfungen für den Königlichen Forstverwaltungsdienst; 5) für das Studium des Bergfachs und für die Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Befähigung zu den technischen Amtern bei den Bergbehörden des Staates darzulegen ist; 6) für die Annahme von Civilanwärtern, welche als Posteleven in den Post- und Telegraphen- dienst eintreten wollen; 7) für die Prüfung und Anstellung im Schiffbau- und Maschinenbaufach der Kaiserlichen Marine; 8) zur Dispensation von dem Portepeefähnrichsexamen; 9) zum Eintritt in das reitende Feldjägercorps; 10) zur Einstellung als Kadett bei der Kaiserlichen Marinc. Der einjährige erfolgreiche Besuch der Prima ist erforderlich: 1) zur Zulassung als Supernumerar der Verwaltung der indirekten Steuern; 2) für die Annahme als Civil-Aspirant für den Militärintendanturdienst. Die Reife für Prima gilt als Erweis zureichender Vorbildung: 1) für die Zulassung zur Portepeefähnrichsprüfung; 2) für die Zulassung zur Kadetteneintrittsprüfung bei der Kaiserlichen Marine;


