Jahrgang 
1893
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21. Dezember 1893. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift eines Ministerialerlasses vom 29. Dezember 1892, U. IV Nr. 4474 U. II, durch welchen die Anstaltsleiter aufgefordert werden den Besitz der eigenen Anstalt zu überschauen und davon diejenigen Gegenstände, welche für die Durchbildung unseres höheren Schulwesens charakteristisch sind, behufs eines ehrenvollen Gelingens des die höheren Schulen betreffenden Teiles der preussischen Ausstellung in Chicago, der Central-Unterrichtsverwaltung leihweise zu überlassen.

31. Dezember 1892. Das K. P. S. C. übersendet Abschriſt eines Ministerialerlasses. vom 29. Dezember 1892, U. IV Nr. 4645 U. II, welcher den vorigen Erlass dahin crgänzt, dass nicht moderne Lchrmittel und Schulgeräte, welche vom Verleger oder Händler leicht zu beschaffen sind, für die Ausstellung in Chicago gesammelt werden sollen, sondern historisch wertvolle früher in Gebrauch gewesene Stücke, an welchen man die Fortschritte in den heutigen Lehrmitteln erkennen kann; ferner sind Sammlungen von Jahresberichten àlterer Anstalten sowie Bilder von Schulgebäuden erwünscht, wenn sie Baulichkeiten früherer Zeit, die ein schulgeschichtliches Interesse haben, darstellen oder besonders ansprechende und belehrende architektonische und schulhygienische Leistungen aufweisen.

3. Januar 1893. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift eines Ministerialerlasses vom 21. Dezember 1802, U. II Nr. 2536, betreffend die Abschlussprüfung in der Religion bei solchen Schülern, welche in der Untersekunda, weil sie Konfirmanden waren, von der Teil- nahme an dem Religionsunterricht der Klasse entbunden waren. Es gilt für sie dieselbe Be- stimmung wie für die Abiturienten, dass sie nämlich auch in dieser Hinsicht den allgemeinen Anforderungen zu genügen haben.

9. Januar 1893. Das K. P. S. C. übersendet Ministerialerlass vom 31. Dezember 1892, U. II Nr. 2594, wonach bei der Berechnung der von den wissenschaftlichen Lehrern an den höheren Unterrichtsanstalten zu erteilenden Pflichtstunden davon auszugehen ist, dass diejenigen Lehrer, welche in Zukunft die feste pensionsfähige Zulage von jährlich 900 Mark erhalten, in der Regel im Maximum 22, alle übrigen wissenschaftlichen Lehrer aber 24 Unterrichtsstunden zu erteilen haben.