Jahrgang 
1893
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17. September 1892. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift einer Verfügung an das Curatorium des Realgymnasiums, wonach der Direktor als Mitglied des Curatoriums einen Anspruch darauf hat, bei allen zum Ressort des Curatoriums gehörigen Angelegenheiten mitzuwirken.

29. September 1892. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift eines Ministerialerlasses vom OH. September 1892, U. III B. Nr. 2000 U. II, welcher anordnet, dass den Schülern, beson- ders bei Ausflügen, bei der Benutzung von Turngerdten, auf deren Sicherheit nicht unbe- dingter Verlass ist, die gebotene Vorsicht dringend empfohlen, die Vornahme von Ubungen aber, die nach der Beschaffenheit solcher Geräte gefährlich werden könnten, überhaupt verboten werde.

29. September 1892. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift eines Ministerialerlasses vom 21. September 1892, U. III, Nr. 1904, durch welchen die Anstaltsleiter aufgefordert werden die Schüler vor dem frühzeitigen, unbesonnenen Führen von Schuss- waffen zu warnen. Schüler, die in der Schule oder beim Turnen, Spielen, Baden, auf Aus- flügen, oder wo sonst die Schule für Beaufsichtigung verantwortlich ist, im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern, betroffen werden, sollen mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Ver- weisung bestraft werden.

6. Oktober 1892. Das K. P. S. C. überweist die Kandidaten des höheren Schulamts Heinrich Schmidt und Wilhelm Veith, welche zu Michaelis d. J. in das hiesige pädagogische Seminar aufgenommen worden sind, dem Realgymnasium zu ihrer praktischen Ausbildung.

29. Oktober 18902. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift eines Ministerialerlasses vom 19. Oktober 1892, U. II, Nr. 1685 U. III B., betreffs des Turnunterrichts. Derselbe fordert, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die durchgängige Einrichtung der vorge- schriebenen drei wöchentlichen Turnstunden für jeden Schüler vorzusehen ist. Die Abteilungen sollen nicht über 60, nicht unter 20 Schüler umfassen. Für das Riegenturnen ist gründliche Vorbildung der Vorturner unerlässliche Bedingung. Befreiung vom Turnunterricht ist nur bei zwingenden Gründen zulässig.

5. November 1892. Das K. P. S. C. übersendet Abschrift eines Ministerialerlasses vom 26. Oktober 1892, U. II Nr. 2502, in welchem der Wunsch ausgesprochen wird, dass die Leiter höherer Lehranstalten, soweit die Mittel für Bibliothekszwecke es gestatten, die Veröffent- lichung der Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte anschaffen und die Jahresprogramme der ihnen anvertrauten Schulen für Zwecke der Schulgeschichte noch mehr, als es bisher mehrfach schon geschehen ist, nutzbar machen möchten.

12. November 1892. Das K. P. S. C. ordnet an, dass bei Neuanschaffungen und Ersatz künftig nur 1OoOteilige Thermometer angeschafft werden sollen; zugleich wird eine Tafel zur Umrechnung der beiden Skalen mitgeteilt.

13. Dezember 1892. Das K. P. S. C. macht Mitteilung von einem Ministerialerlasse vom 2. Dezember 1892, U. II Nr. 2551, welcher einschärft, dass die für die Reifeprüfung in der Geschichte gegebene Vorschrift:»dieselbe hat die Geschichte Deutschlands und des preussischen Staates, soweit sie in der Prima eingehender behandelt worden sind, zum Gegen- stande« nicht unbeachtet bleiben dürfe und demnach die Wiederholungen aus anderen Gebieten der Geschichte, die so oft zu schwerer Bedrückung der Prüflinge führen, ausgeschlossen sind, dass vielmehr für die Zwecke der Prüfung der Erweis des inneren Verständnisses und der geistigen Aneignung gegenüber einem rein gedächtnismässigen Wissen dusserer Daten gebührend betont werden muss.