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21. August 1889. Das K. Pr. Sch. K. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Gustav Dreyling dem Realgymnasium zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs.
23. November 1889. Das K. Pr. Sch. K. teilt eine Verfügung der hiesigen Königlichen Regierung mit, welche die 20 Kirchenlieder aus dem neuen Gesangbuch angibt, deren Auswendiglernen das Königliche Konsistorium für den Konfirmandenunterricht vorzuschreiben beabsichtigt.
8. Januar 1890. Das K. Pr. Sch. K. ordnet an, dass Studenten, welche, nachdem sie bereits die Freiheit des akademischen Lebens genossen, noch einmal in eine höhere Schule einzutreten beabsichtigen, nur ausnahmsweise Aufnahme finden können, falls nämlich ein besonders gerecht- fertigtes Vertrauen zu der Persönlichkeit des die Aufnahme Nachsuchenden die Empfehlung desselben bei K. Pr. Sch. K. möglich macht, dessen ausdrückliche vorherige Gutheissung notwendig ist. Zum Eintritt in höhere Schulen an Universitätsstädten sind junge Leute, die bereits Studenten gewesen sind, überhaupt nicht zuzulassen.
9. Januar 1890. Das K. Pr. Sch. K. empfiehlt die Anschaffung der Weidnerschen Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen.
18. Januar 1890. Das K. Pr. Sch. K. übersendet einen Erlass des Herrn Ministers, der die Auf- forderung enthält die traurigen Thatsachen vorkommender Selbstmorde von Schülern nach den zu Grunde liegenden Ursachen im Zusammenhang zu prüfen und nach Mitteln zu suchen, um die erkannten in ihrem Verlauf nicht selten das Glück ganzer Familien zerstörenden krank- haften Dispositionen des heranwachsenden Schülergeschlechts thunlichst frühzeitig und vor- beugend zu bekämpfen. Die leitenden Gesichtspunkte hierfür werden gegeben.
23. Januar I890. Das K. Pr. Sch. K. übersendet einen Ministerialerlass, wonach die von der internationalen Stimmkonferenz im November 1885 angenommene Normalstimmung vom 1. April d. J. ab auch bei den höheren Schulen zur Einführung gelangen soll.
30. Januar 1890. Das K. Pr. Sch. K. erklärt in Bezug auf die eingesandten Lehrpläue für den französischen Unterricht, da die Erfahrungen der Zwischenzeit nach den beiden bezüglich der Methode im Gegensatz zu einander stehenden Seiten hin nicht ohne heilsame Wirkung geblieben seien, zu einer vollen Ausgleichung der Gegensätze es indessen bis jetzt noch nicht gekommen sei, so scheine es noch nicht an der Zeit, bindende Vorschriften für den Betrieb des Französischen zu geben; es solle vielmehr den einzelnen Schulen bis auf weiteres eine freie Bahn der Gestaltung gelassen werden; hiernach seien die vorgelegten Lehrplanentwürfe an den betr. Anstalten bis auf weiteres dem Unterrichte zugrunde zu legen, bezw. allmählich nach Massgabe weiterer Erfahrungen zweckmässigen Anderungen zu unterziehen.
22. Februar 1890. Das K. Pr. Sch. K. genehmigt, dass die durch den Tod des Oberlehrers Dr. Grebel frei gewordene letzte ordentliche Lehrerstelle am Realgymnasium zunächst für das Sommerhalbjahr 1890 provisorisch dem Schulamtskandidaten Dr. Karl Krüger, Z. Zt. in Rendsburg, vom 1. April d. J. ab übertragen werde.—
15. März 1890. Das K. Pr. Sch. K. teilt mit, dass auf seinen Antrag der Herr Minister dem Oberlehrer Dr. Hornstein das Prädikat Professor verliehen hat.


