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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
S. März 1888. Der Herr Minister genehmigt, dass das Schulgeld in allen Klassen des Real- gymnasiums vom 1. April ab auf jährlich 100 Mark für Einheimische und auf 132 Mark für Auswärtige erhöht werde.
12. März 1888. Der Herr Minister empfiehlt die Anschaffung der von dem Unterrichts-Dirigenten der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt Professor Dr. Euler im Verlage von Rud. Lion in Hof herausgebenen Werke Friedrich Ludwig Jahns für die Schulbibliothek des R. G.
II. April 1888. Der Herr Minister übersendet ein Gutachten vom 21. März 1888 betreffend die Konstruktion der Schulbänkezur Kenntnisnahme und Erwägung bei Neuanschaffungvon Schulbänken.
13. April 1888. Das Curatorium des R. G. teilt mit, dass die städtischen Behörden mit Ge- nehmigung Königlicher Regierung vom 1. April d. J. ab die 4. Gehaltsstufe der jetzigen Elementarlebhrer-Gehalts-Ordnung mit fünfjähriger Dauer in eine solche mit dreijähriger Dauer umgewandelt haben.
2. Juni 1888. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium empfiehlt unter Hinweis auf ein empfehlen- des Beiwort des Herrn Mivnisters das bei Mittler u. Sohn erschienene„Merkbuch, Alter- tümer aufzugraben und aufzubewahren“ zur Anschaffung für die Anstalt.
14. August 1888. Das Kgl. Pr. Sch. K. übersendet Abschrift der mit Zustimmung des Königlichen Staatsministeriums erlassenen Bestimmungen des Herrn Ministers zur Ausführung des§ 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und 6. Mai 1880 zur Kenntnisnahme und Beachtung, wobei es sich darum bandelt, dass Reichs-, Staats- und Kommunalbeamte durch ihre Ein- berufung zum Militärdienste in ihren bürgerlichen Dienstverhältnissen keinen Nachteil erleiden sollen.
17. August 1888. Das K. Pr. Sch. K. überweist den Kandidaten des höheren Schulamts Herrn Adolf Dithmar aus Homberg dem Realgymnasium zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs.
17. August 1888. Das K. Pr. Sch. K. übersendet Abschrift einer Verfügung des Herrn Ministers, durch welche mitgeteilt wird, dass Seine Majestät der Kaiser und König durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Juli d. J. zu bestimmen geruht habe, dass in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden.
2. Oktober 1888. Das K. Pr. Sch. K. ermächtigt den Direktor den Kandidaten Bethge bis auf weiteres als unbesoldeten Hilfslehrer am Realgymnasium zu beschäftigen.
22. Oktober 1888. Das K. Pr. Sch. K. übersendet Abschrift eines Erlasses des Herrn Ministers, wonach die servisberechtigten Militärpersonen des aktiven Dienststandes als Einwohner der- jenigen Stadtgemeinde, in welcher sich der eigentliche Sitz ihrer dienstlichen Wirksamkeit befindet, zu betrachten und daher zur Teilnahme an den Gemeindeanstalten wie alle übrigen Einwohner berechtigt sind. Eine Heranziehung derselben zur Zahlung des für Auswärtige festgesetzten höheren Schulgeldes ist darum unzulässig.
26. Oktober 1888. Der Herr Minister genehmigt die Ubertragung der letzten Oberlehrerstelle an Herrn Dr. Ulrici.
2. November 1888. Der Herr Minister teilt mit: Mit Rücksicht darauf, dass nunmehr alle Civil- beamten aus Anlass der Thromwechsel den Diensteid nach der Formel der Verordnung vom


