Jahrgang 
1927
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Die Ausstellung der Zeugnisse nach Maßgabe der Bestimmungen privater Verbände, Vereine oder Gesellschaften ist nicht statthaft.

Min.-Erlaß vom 15. 3. 27. Bei der Benutzung von Schülerferienkarten müssen die Schüler einen per- sönlichen Ausweis bei sich führen.

Min.-Erlaß vom 22. 3. 27 gibt nähere Bestimmungen über die Erteilung des Zeugnisses der mittleren Reife und ordnet an, daß die Schüler der öffentlichen höheren Lehranstalten bei der Versetzung nach Obersekunda in ihrem Versetzungs- oder Abgangs- zeugnis die Bemerkung erhalten sollen:Dieses Zeugnis schließt das Zeugnis der mittleren Reife ein. Eine Zusammenstellung der mit dem Zeugnis der mittleren Reife verbundenen Berechtigungen wird später veröffentlicht werden.

9. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

Da das Schulgeld monatlich erhoben wird, müssen Abmeldungen jedesmal vor Monatsschluß(zu Ostern innerhalb acht Tagen nach Schulschluß) einlaufen, widrigenfalls das Schulgeld noch für den nächsten Monat zu zahlen ist.

Falls ein Schüler auf ärztliche Anordnung den Unter- richt länger als 60 Tage versäumt hat, kann das Schulgeld für je 30 Tage zurückerstattet werden, wenn ein diesbezüglicher Antrag innerhalb vier Wochen nach Wiedereintritt schriftlich gestellt wird.

Die Hilfsbücherei ist nur für solche Schüler bestimmt, deren Eltern die Beschaffung der Lehrbücher un- möglich oder besonders schwer fällt. Anträge sind schriftlich rechtzeitig(bis Mitte März für das nächste Schuljahr) einzureichen.

Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Aus- wärtige unterliegt der vorherigen Genehmigung des Direktors.

Urlaub vor den Sommerferien kann nur auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden, in der der Urlaub als unbedingt notwendig bezeichnet wird.

Im Untergeschoß des Schulgebäudes ist eine Milch- küche eingerichtet, in der den Schülern in einer Vormittagspause vorgewärmte, sorgfältig sterilisierte (von der städtischen Milchküche gelieferte) Milch verabreicht wird; der Preis beträgt gegenwärtig 50 Pfg. für sechs Tage.

Für in der Schule abhanden gekommene Fahrräder leistet die Anstalt keinerlei Ersatz.

Bezüglich der Unfallversicherung wird auf Seite 14 verwiesen.

Der Sport- und Spielbetrieb der Schüler außerhalb

der Schule hat vielfach zu Ubertreibungen geführt, die in gesundheitlichéer Hinsicht Bedenken erregen und auch minderwertige Leistungen in den wissen- schaftlichen Fächern zur Folge gehabt haben. Die Eltern werden daher dringend gebeten, ihre Söhne in dieser Beziehung zu überwachen und insbesondere dafür zu sorgen, daß sie durch Teilnahme an sport- lichen Veranstaltungen außerhalb der Schule dem Pſtefnbaus und der Sonntagsruhe nicht entzogen werden.

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Deutsch 3 Latein 4 Französisch 4 Englisch 4 Erdkunde 1 Mathematik 4 Naturwissen- schaften 3

Das städtische Elektrizitätswerk warnt vor dem Berühren herabhängender oder heruntergefallener elektrischer Leitungen, das stets mit Lebensgefahr verbunden ist. Das Elektrizitätswerk muß in solchen Fällen sofort angerufen werden(Nr. 1328); Vorüber- gehende sind zu warnen. Uberhaupt dürfen keine Starkestromleſtungen und freie Leitungen berührt werden.

Es ist zweckmäßig, daß die Eltern sich in dauernder Verbindung mit der Schule halten und besonders dann vorsprechen, wenn sich Mängel in den Leistungen oder in dem Verhalten ihrer Söhne zeigen. Die wöchentlichen Sprechstunden der Lehrer sind aus einer im unteren Flur hängenden Obersicht zu er- sehen. Der Direktor ist an allen Schultagen von 11 12 Uhr in seinem Artszimmer zu sprechen. Vor- herige Anmeldung ist erwünscht; sie ist notwendig, wenn Auskunft über die gesamten Leistungen oder das Betragen im allgemeinen gewünscht wird. In den letzten vier Wochen des Schuljahres sind An- fragen über Leistungen und Versetzungen natürlich zwecklos und können nicht beantwortet werden.

Die Eltern der Obertertianer müssen sich im Laufe des Schuljahres entscheiden, ob ihre Söhne bei der Versetzung in diejenige Untersekunda eintreten sollen, die nach dem Lehrplan des Realgymnasiums (Rg) oder in die andere, die nach dem Lehrplan der Oberrealschule(OR) unterrichtet wird. Uber die Unterschiede beider Anstalten gibt die nachstehende Obersicht Auskunft, in die nur diejenigen Fächer aufgenommen worden sind, in denen sich die beiden Schularten unterscheiden.

UII OII UI 01

OR Rg OR Rg OR Rg OR 4 4 3 4 3 4

Rg

0d o= COo O o + cd 0⸗=

*) 1 mathem. Zeichnen.