und 9. September: Wettkämpfe um das Banner der Stadt Kassel. September: Vortrag über Peter Rosegger. Oktober: Gedenkfeier für die Einführung der Re- formation in Hessen(Studienrat Lic. Bach). November: Vortrag von Gedichten durch den Rezitator Dohme.
Dezember: Konzert des Schülerchors und des Schüler- orchesters im großen Saal der Stadthalle.
. Dezember: Weihnachtsfeier. . Februar: Kleine Schulfeier(Ansprache: Oberschul-
rat Dr. Zühlke) aus Anlaß der Werbewoche des Vereins für das Deutschtum im Ausland.
Februar: Abendunterhaltung des Turn-Ruder-Vereins im großen Saal des Stadtparks.
Februar: Pestalozzifeier(Oberstudienrat Dithmar).
. März: Entlassung der Abiturienten. . März: Vortrag von Pfarrer Hoppe über Jugendschutz. . März: Beethovenfeier(Studienrat Lehmann).
April: Schlußfeier. An den von der städtischen Schulverwaltung ver-
anstalteten(unentgeltlichen) Filmvorstellungen nahmen die Schüler in 1—3 Vorstellungen je nach der Klasse teil.
Eine besondere Schüler-Theatervorstellung fand
diesmal nicht statt, doch hatten die Schüler vielfach Gelegenheit, an Vorstellungen des Staatstheaters und des Kleinen Theaters sowie an den Reihenkonzerten in der Stadthalle zu ermäßigten Preisen teilzunehmen.
Der erste Teil der Turnreifeprüfung, der sich auf
volkstümliche Ubungen erstreckte, fand am 13. September in der Hessenkampfbahn, der zweite(Geräteturnen) am 19. Februar statt, die Reifeprüfung selbst unter dem Vorsitz des Direktors am 7. 8. 9. und(bei einem erkrankten Schüler) 18. März.
1.
8. Erlasse der vorgesctzten Behörden von allgemeiner Bedeutung.
Min.-Erlaß vom 29. 5. 26 macht darauf aufmerksam, daß für diejenigen Schüler der Oberprima, die später eine technische Hochschule besuchen wollen, durch- weg eine praktische Ausbildung in Werkstätten oder auf Baustellen vorgeschrieben ist, und daß richtige Wahl der Ausbildungsstelle und richtige Einteilung und Ausnützung der Ausbildungszeit von grund- legender Wichtigkeit für das Hochschulstudium sind. Die betreffenden Schüler sollen sich deshalb schon sechs Monate vor der Reifeprüfung bei der Hoch- schule, die sie besuchen wollen, unter Angabe der Fachrichtung nach den Richtlinien für diese praktische Ausbildung erkundigen und sich rechtzeitig eine geeignete Praktikantenstelle sichern. Für die Tech- nische Hochschule Berlin ist diese Voranmeldung der Studierenden an das Praktikantenamt der Tech- nischen Hochschule, Charlottenburg 2, Berliner- straße 171 zu richten.
Zur Vermeidung falscher Erwartungen wird auf
die derzeitige Uberfüllung der technischen Berufe hingewiesen. Min.-Erlaß vom 22. 1. 27. Für die Technischen Hoch- schulen Hannover und Aachen ist ein gemeinsames Praktikantenamt in Dortmund eingerichtet(Branden- burgerstraße 1).
16
. Min.-Erlaß vom 6. 10. 26. Es ist erwünscht, daß bei
Auslandsreisen von Schülergruppen die deutschen Auslandsvertretungen rechtzeitig vorher von der Fahrt unterrichtet werden.
. Min.-Erlaß vom 6. 10. 26 teilt eine Ubersicht über
die Berechtigung der Zeugnisse von höheren Lehr- anstalten im Reiche und in Preußen mit, die bei der Schulleitung eingesehen werden kann. Sie ist auch in Heftform als Heft 41 d der Weidmannschen Taschen- ausgaben zum Preise von 1,20 RM käuflich.
. Min.-Erlaß vom 12. 10. 26. teilt die Gebührenordnung
für die preußischen Universitäten und technischen Hochschulen mit, die bei der Schulleitung eingesehen werden kann.
. Min.-Erlaß vom 10. 11. 26 macht auf die staatlichen
Pädagogischen Akademien in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer und in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer aufmerksam. Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraussetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Aka- demien erhältlich. Bedingung ist die Ablegung der Reifeprüfung.(Alles Nähere ist bei der Schulleitung zu erfahren.)
. Min.-Erlaß vom 18. 1. 27 dehnt den Erlaß vom 10. 11.
auf die Pädagogische Akademie in Frankfurt a. M. aus, die auf simultaner Grundlage errichtet wird.
. Min.-Erlaß vom 21. 12. 26 empfiehlt die„Merkblätter
für Berufsberatung“ der deutschen Zentrale für Berufsberatung der Akademiker, die im Verlag von Trowitz und Sohn, Berlin zum Preise von je 30 Rpf erschienen sind.(Sie können bei der Schulleitung eingesehen werden und sind auch in der Schüler- bücherei der oberen Klassen vorhanden.)
. Min.-Erlaß vom 26. 2. 27„Es bestehen keine Be-
denken dagegen, den Schülern und Schülerinnen, die an dem Schulschwimmen teilnehmen, neben der Bescheinigung der erlangten Schwimmfertigkeit in den Schulzeugnissen besondere Zeugnisse für Frei- schwimmer, Fahrtenschwimmer und Rettungs- schwimmer auszustellen.
Um jedoch die Einheitlichkeit in der Beurteilung der Fertigkeiten zu gewährleisten, bestimme ich, daß die Erteilung dieser Zeugnisse nach folgenden Grund- sätzen zu erfolgen hat:
a) Das Zeugnis als Freischwimmer erhalten Schüler und Schülerinnen, die unter Aufsicht ihres Schwimmlehrers(-lehrerin) 15 Minuten ununter- brochen Brustschwimmen geleistet haben.
b) Das Zeugnis als Fahrtenschwimmer erhalten Schüler und Schülerinnen, die 45 Minuten in be- liebiger Schwimmart ununterbrochen vorwärts geschwommen sind.
c) Das Zeugnis als Rettungsschwimmer erhalten Schüler und Schülerinnen, wenn sie das Fahrten- schwimmerzeugnis besitzen und außerdem folgende Ubungen leisten: 5 Minuten Kleiderschwimmen, Auskleiden im Wasser, 20 m Streckentauchen mit Absprung von 1 bis 2 m Höhe, Tieftauchen aus der Schwimmlage und Herausholen eines 5 Pfund schweren Gegenstandes, 25 m Retten mit Kopf- und Achselgriff(beide ohne Kleider), Erklärung und Anwendung von Wiederbelebungsversuchen


