Der erste Teil der Turnreifeprüfung, der sich auf
volkstümliche Ubungen erstreckte, fand am 1. September, der zweite Teil(Geräteturnen) am 15. Februar statt, die Reifeprüfung selbst am 20. Februar unter Vorsitz des Herrn Dezernenten, am 22. und 23. Februar unter dem Vorsitz des Direktors.
8. Erlasse der vorgesetzten Behörden von allgemeiner Bedcutung.
1. Min.-Erlaß vom 27. 6. 25, wonach dem Unterricht in der Kurzschrift besondere Bedeutung beigemessen werden soll. Lehrgänge dürfen von nun an nur noch in der Einheitskurzschrift eröffnet werden.
. P. S. K. teilt am 30. 7. 25 mit:„Der Herr Minister hat durch Erlaß vom 21. d. Mts. genehmigt, daß den jetzigen Klassen OlIl bis OI bis zu ihrem Ablauf je eine Stunde Französisch genommen und je eine Stunde Englisch zugelegt werde. Diese Maßnahme zu einer dauernden Einrichtung zu machen, hat der Herr Minister abgelehnt.
3. Min.-Erlaß vom 8. 8. 25: Die parteipolitische Be- tätigung der Schüler hat vielfach Formen angenommen, die die staatsbürgerliche Erziehung der Schule ge- fährden, den Schulfrieden stören und bedauerliche Erscheinungen im Schulleben herbeiführen, wie An- gebereien, Verdächtigungen, Terror der Mehrheit, Züchtung von Gesinnungslosigkeit bei der Minder- heit und vor allem Ablenkung von der gründlichen wissenschatftlichen Arbeit. Darüber hinaus hat die Schuljugend vielfach aus politischen Anlässen in der Offentlichkeit eine Haltung gezeigt, die mit den Erziehungsaufgaben der Schule nicht vereinbar war und sogar zu besonderen Maßnahmen der Polizei geführt hat. Die Schule allein kann diese von den Freunden der Jugend in allen Parteien beklagten Mißstände nicht ausrotten, wenn sie nicht die Unter- stützung des Elternhauses, der Jugendorganisationen und der politischen Parteien findet. Es wird daher eine wichtige Aufgabe der Schule sein, durch ver- ständnisvolle Belehrung aller Beteiligten auf die Ent- politisierung des Schullebens hinzuwirken..... Ich jasse hierbei keinen Zweifel darüber, daß die Herab- setzung der verfassungsmäßig festgelegten Reichs- farben als eine Herabsetzung der geltenden Staats- form anzusehen ist. Jede Mißachtung seitens der Schuljugend ist daher als schwere Verfehlung an- zusehen, und jedes derartige Vergehen, insbesondere die Behalligung und Mißhandlung anderer Schüler wegen ihrer Gesinnung, ist streng zu bestrafen, gegebenenfalls durch Verweisung von der Anstalt. Um das Schulleben selbst zu entpolitisieren, untersage ich mit sofortiger Wirkung den Schülern(-innen) das Tragen von Abzeichen, Bändern und anderen Symbolen jeder Art in der Schule selbst und bei Ver- anstaltungen der einzelnen Schulen oder mehrerer Anstalten, z. B. auf Wanderungen, bei Turnspielen usw.; auch das bloße Mitbringen dieser Abzeichen wird verboten. Schüler(-innen), die einer bei der Schule bestehenden von ihr genehmigten und be- aufsichtigten Vereinigung angehören, dürfen ihre Veremnsebeeichen bei Veranstaltungen dieser Vereine ragen.
.P. S. K. übersendet folgende Warnung: Es ist in letzter Zeit häufig vorgekommen, daß die Papier- drachen bezw. deren Seile in die Hochspannungs- leitungen(100 000 Volt) bezw. in die Netze der
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Überlandwerke(20 000 Volt) sich verfangen haben. Hierdurch sind Unterbrechungen der Elektrizitätsver- sorgung in größeren Gebieten eingetreten. Außer diesen wirtschaftlichen Störungen, die gerade in heutiger Zeit unsere industriellen Betriebe schwer betreffen, stehen die Personen, die Drachenseile berühren, in direkter Lebensgefahr. Vor kurzer Zeit ereignete sich hierdurch ein tödlicher Unglücksfall.
. Min.-Erlaß vom 2. 10. 25 macht darauf aufmerksam,
daß Wandervögel, Pfadfinder und ähnliche Vereine, wenn sie im besetzten Gebiet Wimpel zeigen wollen, dies dem Kreisdelegierten vorher anzeigen müssen.
. Min.-Erlaß vom 23. 12. 25, wonach der mannigfachen
Bedenken wegen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht als Sammler bei öffentlichen Straßen- und Haussammlungen verwandt werden dürfen.
. Min.-Erlaß vom 12. 1. 26 genehmigt, daß ein Klassen-
zug des städischen Reformrealgymnasiums! in Cassel von der Untersekunda ab in die entsprechenden Klassen einer Oberrealschule umgewandelt wird.
. P. S. K. übersendet Schreiben der Oberpostdirektion,
wonach es in letzter Zeit mehrfach vorgekommen ist, daß Rundfunkteilnehmer ihre Rundfunkanlagen an die Zuleitungsdrähte von Fernsprechanlagen der deutschen Reichspost angeschaltet haben. Derartige Anschaltungen an Teile der Fernsprechanlagen stören den Fernverkehr und sind nach dem Reichsstraf- gesetzbuch mit empfindlichen Strafen bedroht.
. Min.-Erlaß vom 22. 2. 26 ordnet eine allgemeine
Schülerunfallversicherung an. Der Jahresbeitrag beträgt für jeden Schüler 0.65 M. Dafür wird Ver- sicherungsschutz gewährt gegen die Folgen von Unfällen: 1. Auf dem Schulgrundstück; 2. Außer- halb des Schulgrundstücks bei Veranstaltungen der Schule, auch während der Ferien, z. B. bei gemein- samen Ausflügen, Spazierfahrten und Spaziergängen, Fahrrad-, Ruder-, Rodel- und Schlittenpartien, Be- suchen von Ausstellungen, Museen, Fabriken usw.; 3. Auf dem Wege vom und zum Schulgrundstück, bezw. von und zu den Veranstaltungen der Schule, gleichviel ob und welche Beförderungsmittel benutzt werden; 4. Bei Veranstaltungen eines Schülervereins. Min.-Erlaß vom 25. 2. 26 gibt die neuen Bestimmungen
über das Schulgeld an öffentlichen höheren Schulen bekannt.
9. Mittceilungen an die Schüler und deren Eltern.
Im Untergeschoß des Schulgebäudes ist eine Milch- küche eingerichtet, in der den Schülern in einer Vormittagspause vorgewärmte, sorgfältig sterilisierte (von der städtischen Milchküche gelieferte) Milch verabreicht wird; der Preis beträgt gegenwärtig 50 Pfg. für 6 Tage.
. Urlaub vor den Sommerferien kann nur auf Grund
einer ärztlichen Bescheinigung gewährt werden, in der der Urlaub als unbedingt notwendig be- zeichnet wird.
. Die Wahl und jeaer Wechsel der Wohnung für
Auswärtige unter
iegt der vorherigen Genehmigung des Direktors.
. Für in der Schule abhanden gekommene Fahrräder
leistet die Anstalt keinerlei Ersatz.


