10. Mitteilungen an die Eltern.
Das Schulgeld betrãgt für Einheimiſche 200 M., für Auswärtige 250 MK. Schulgeldbefreiungen kKénnen in Höhe von 15% des Schulgeldeinkommens gewährt werden. Bedürftige und würdige chüler können ganx oder teilweiſe von der Tahlung des Schulgeldes befreil werden. Antrãge auf Scul- geldbefreiungen ſind an die Stadt-Schulverwallung zu richten. Die ſtädtiſchen Körpeiſchaften haben als Vorausſetzung für die Schulgeldbefreiung feſigelegt, daß die Leiſtungen des Soülers mindeftens „genuũgend“ ſein müſſen.
Um eine möéglichſt enge Fühlungnahme wiſchen Ellernhaus und Schule au gewährleiſten, welche für die Erteichung der Schulziele unumgänglich notwendig iſt, bittet das Lebretkollegium, die von den Klaſſenleitern eingerichteten Elternabende zahlreic u beſuchen und ebenſo von der Einrichtung der Lehrerſprechſtunde ausgiebigen Gebrauch au maden. Es iſt ein Ierlum, wenn manche Eltern glauben, ſie fallen dadurch den Lebrern aur Laſt, wir freuen uns, mit den Eltern ũber unſere Schüler ſprechen au kõnnen. Wir würden 25 begrüßen, wenn die Ellein regelmaßig, mindeflens jedoci einmal 2wiſchen 2wei Teugnisterminen den Klaſſen- und die Fachlehrer ihres Sohnes auffucien. Beſuche kuræ vor Schluß des Schuljahres ſind allerdings—u ſpät, auc kann Kuræ vor dem Verſetzungstermin Auskunft über die votausfichtlicie Verſetzaung nicit mebir erteilt werden.
Kaſſel, im Mai 1927 Der Director der Oberrealſchule II
Dr. H. Küſter
Oberſtudiendireklor


