Jahrgang 
1927
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3. Min.-Erl. vom 23. Juli 1926: Die Ordnung der Reife-

prüfung an den höheren Schulen DPreußens wird bekannt gegeben.

4. Min.-Erl. vom 20. August 1026: Gelegentliche Samm-

lungen der Schüler bei Eltern und Bekannten zu- gunsten des V. D. A. fallen nicht unter das Verbot der Schulsammlungen.

5. Min.-Erl. vom 6. Oktober 1926: Die Berechtigungen

der preußischen höheren Lehranstalten werden ge- nannt.(Veröffentlicht als Heft 41d der Weidmann- schen Taschenausgaben.)

6. Min.-Erl. vom 1. November 1926 und vom 18. Januar

1927: Außer den Pädagogischen Akademien in El- bing, wo evangelische Volksschullehrer, Kiel, wo evangelische Volksschullehrer und Jlehrerinnen, und Bonn, wo katholische Volksschullehrer ausgebildet werden, ist noch eine weitere Akademie in Frank- furt a. M. auf simulfaner Grundlage zur Ausbildung von Volksschullehrern und-lehrerinnen errichtet.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebüh- ren werden nicht erhoben. Unter gewissen Voraus- seßungen können Stipendien gewährt werden. internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne sind bei den Sekretariaten der Päda- gogischen Akademien erhälflich. Aufnahmegesuche sind bis spätestens zum 15. März j. J. an die Aka- demien unmittelbar zu richten.

Der Meldung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf.

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3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes.

Im Laufe des Monats April werden die Be- werber, deren Aufnahme in die Akademie in Aus- sicht genommen ist, zu einer Prüfung ihrer musika- lischen Kenntnisse und Fertigkeiten(vom Platt Sin- gen eines einfachen Liedes und Vertrautheit mit Klavier, Violine oder Orgel) am Akademieort em- berufen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hin- reichender turnerischer, musikalischer und fech- nischer Vorbildung abgesehen werden Kann, bleibt der Entscheidung des Herrn Ministers vorbehalten.

7. Min.-Erl. vom 17. Dezember 1926: Genehmigt, daß

von Ostern 1927 ab das Englische als grundständige

Fremdsprache an beiden Klassenzügen der Anstalt eingeführt wird.

8. Min.-Erl. vom 18. Dezember 1926: Genehmigt, daß

von Ostern 1923 an ein Klassenzug der Schule als Deutsche Oberschule durchgeführt wird.

9. Min.-Erl. vom 22. März 1927: Das Zeugnis der mitt-

leren Reife wird ertfeilt: Schülern der höheren Lehr- anstalten nach erfolgreichem Besuch der Unter- sckunda, Schülern der als vollausgestfaltet aner- kannten öffentlichen Mittelschulen und Schülern der an öffentliche Volksschulen organisch angeglieder- ten gehobenen Klassen, soweit diese Schüler die Abschlußklasse mit Erfolg besucht und eine an der betreffenden Schule selbst abzuhaltende Kommissi- onsprüfung bestanden haben.

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses 10. Min.-Erl. vom 30. März 1927: Die Schülerunfallver- ;. sicherung hat sich bewährt und bleibt auch im neuen Lmnel Heundlnceigen dhSheren Ahceſetalt oder Schuljahr bestehen. Die Prämien sind erhöht auf eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die 1.50 RM. für Schüler, 2.25 RM. für Heimschiler und bestandene Reifeprüfung oder über das voraus- 2.20 RM. für Lehrer und Hausmeister. Zahlung er- sichtliche Bestehen derselben. folgt in zwei Raten.

Ferien-Ordnung für das Schuljahr 1927/28

Bezeichnung Tage Schluß Wiederbeginn

der erjen des Unterrichts Osterferien 16 Sonnabend, den 9. April 1927 Dienstag, den 26. April 1927 pfingstferien 10 Freitag, den 3. Juni 1927 Dienstag, den 14. Juni 1927 Sommerferien 31 Freitag, den 1. Juli 1927 Dienstag, den 2. August 1927 Herbstferien 14 Dienstag, den 27. Sept. 1927 Mittwoch, den 12. OEt. 1927 Weihnachtsferien 14 Mittwoch, den 21. Dez. 1927 Donnerstag, den 5. Januar 1928 Osterferien 1928 Sonnabend, den 31. März 1928

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