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16. 17. 18. 19.
II. Die für die õffentlichkeit wichtigsten Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Schuljahr 1912.
31. III.(Prov.-Schulkollegium.) Der Probe-Kandidat Weidenmüller wird der Anstalt überwiesen. 31. III.(Prov.-Schulkollegium.) Der Kandidat Fischer wird zur weiteren Beschäftigung überwiesen.
Schuljahr 1913.
2. V.(Prov.-Schulkollegium.) Der Provinzialschulrat-Unruh ist als Dezernent der Anstalt bestimmt worden. 6. V.(Min.-Erl.) Die Maximalzahl der Schüler jeder Gesangsabteiluug von Sexta und Quinta darf nicht über 50
hinausgehen. 8. IX.(Prov.-Schulkollegium). Der englische Lehramtsassistent C. Sh. Musgrave aus Cork wird für das Winter-
halbjahr überwiesen.
20. IX.(Min.-Erl.) Eine Untersuchung der hygienischen Verhältnisse der höheren Lehranstalten durch den Kreis- arzt soll in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren erfolgen.
27. IX.(Prov.-Schulkollegium.) Dem zu Michaelis in den Ruhestand tretenden Schuldiener Heinrich Schinde- hütte ist das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen worden.
8. X.(Prov.-Schulkolfegium.) Der Seminarkandidat Siebert wird der Anstalt zur praktischen Beschäftigung über- wiesen.
8. X.(Prov.-Schulkollegium.) Der Probekandidat Fenner wird der Anstalt überwiesen.
15. XI.(Prov.-Schulkollegium.) Es wird eine neue Ordnung für die Einführung von Lehrbüchern übersandt.
22. XI.(Min.-Erl.) Der vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß revidierte Bibeltext ist(mit dreijähriger Frist) künftig allen im evangelischen Religionsunterricht gebrauchten Lehrbüchern zu Grunde zu legen.
29. XI.(Prov.-Schulkollegium). Professor Dr. Gaebel wird bis Weihnachten beurlaubt.
5. XII.(Prov.-Schulkollegium.) Der Probekandidat Fenner wird zur Vertretung eines erkrankten Oberlehrers dem hiesigen Realgymnasium überwiesen.
5. XII.(Min.-Erl.) Vorführungen und Schaustellungen sollen in Schulen nur zugelassen werden, wenn sie für Schüler ungeführlich sind und ihnen wirkliche Vorteile bringen. Unterricht darf künftig wegen solcher Vorführungen nicht mehr ausgesetzt werden.
16. XII.(Min.-Erl.) Maßregeln zur Bekäümpfung der spinalen Kinderlähmung werden angegeben.
19. XII.(Prov.-Schulkollegium). Der Oberlehrer Askevold ist zum Professor ernannt worden.
25. XII.(Prov.-Schulkollegium.) Folgende Ferienordnung für 1914 wird bestimmt:
Schluß: Anfang: Ostern 1914: Sonnabend, den 4. April, Dienstag, den 21. April. Pfingsten: Freitag, den 29. Mai, Freitag, den 5. Juni. Sommer: Freitag, den 3. Juli. Dienstag, den 4. August. Michaelis: Dienstag, den 29. September, Donnerstag, den 15. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember, Dienstag, den 5. Januar 1915. Ostern 1915: Mittwoch, den 31. März 1915.
27. XII.(Prov.-Schulkollegium.) Es sollen die turnerischen Höchstleistungen der Primaner festgestellt werden.
13. I.(Prov.-Schulkollegium). Dem Professor Askevold ist der Rang der Räte IV. Klasse verliehen worden.
4. II.(Prov.-Schulkollegium.) Die turnerischen Höchstleistungen auch der Untersekundaner sollen festgestellt werden. 10. II.(Prov.-Schulkollegium.) 24 Extraneer werden zur Reifeprüfung überwiesen.


