— 20—
VI. Stiftungen und Unterstützungen.
Aus dem Zinsertrag des Kersting'schen Vermächtnisses wurde für das Sommerhalbjahr 1913 einem Schüler der UI der Betrag von 48,21 Mark bewilligt.
Ferner erhielten im Sommer 33, im Winter 32 Schüler je eine ganze und im Sommer 8, im Winter 8 Schüler je eine halbe Freistelle.
Einer Anzahl von würdigen und bedürftigen Schülern wurden Schulbücher aus der Hilfs- bibliothek leihweise zur Verfügung gestellt.
Die im Jahre 1905 begründete Unterstützungskasse enthielt am 1. März 1913 den Betrag von 7,45 Mark. Dazu kamen im Laufe des Jahres 41,76 Mark Einnahmen(in der Hauptsache ein Überschuß von der Abendunterhaltung am 16. Oktober 1913, sodaß eine Gesamtsumme von 49,21 Mark zur Verfügung stand. An Ausgaben entstanden 31,38 Mark, sodaß am 1. März 1914 ein ver- fügbarer Rest von 17,83 Mark vorhanden war.
Der Niederhessische Touristenverein stellte wieder unentgeltlich einige Karten für Schüler zum Besuch des Turms auf dem Hohen Gras zur Verfügung.
Allen freundlichen Gebern sei im Namen der Anstalt auch an dieser Stelle noch einmal herzlicher Dank ausgesprochen.
VII. Mitteilungen an Pltern und Schüler.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21. April 1914, mit der Prüfung der Ange- meldeten. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Vsen- burgstraße 41, eine Treppe hoch, einzufinden. Die Aufnahmeprüfung für Sexta findet bereits Freitag, den 3. April, um 3 ½ Uhr nachmittags, statt. Zu den Aufnahmeprüfungen sind Feder, Schreib- und Löschpapier mitzubringen. Das Abgangszeugnis ist spätestens 3 Tage vorher beim Schuldiener abzugeben.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten und nicht nach vollendetem zwölften Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, eine leserliche und reinliche Handschrift,
Fertigkeit, Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben.
Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testamentes.
Die Wahl und jeder Wechsel der Wohnung für Auswärtige unterliegt nach§ 5 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors.
Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 150 Mark für Einheimische und 230 Mark für Aus- wärtige. Das Eintrittsgeld und die Gebühr für Abgangszeugnisse jeder Art betragen 3 Mark.
Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta an aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für die betreffenden Eingaben können beim Schuldiener in Empfang genommen werden. Die Eingaben sind unmittelbar an die Verwaltungs- kommission der Anstalt, nicht an den Direktor zu richten.
Für in der Schule abhanden gekommene Fahrräder leistet— nach einem Beschlusse des Magistrates der Residenz— die Anstalt keinen Ersatz.


