Jahrgang 
1911
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28m

Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta an aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für die betreffenden Eingaben können beim Schuldiener in Empfang genommen werden. Die Eingaben sind unmittelbar an die Verwaltungskommission der Anstalt, nicht an den Direktor zu richten.

Nur in den Klassen Unter- und Obertertia kann im Stundenplan auf den Konfirmanden- Unterricht Rücksicht genommen werden. Damit die Schüler nicht durch Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten gehemmt werden, wird den Eltern empfohlen, ihre Söhne erst als Tertianer zum Konfirmanden-Unterricht zu schicken.

Für in der Schule abhanden gekommene Fahrräder leistet nach einem Beschlusse des Magistrates der Residenz die Anstalt keinen Ersatz.

Es wird auch an dieser Stelle noch einmal vor den Gefahren, die ein unbesonnenes Herandrängen an fahrende(Automobile) Kraftwagen mit sich bringt, gewarnt.

Im Interesse der Schüler liegt es, daß die Familien sich in möglichst enger Fühlung mit der Schule halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kennt- nisstand und das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Den Eltern und Pflegern wird deshalb angeraten, sich in Fällen, wo Betragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlaß bieten, rechtzeitig mit dem betr. Fachlehrer, dem Klassenlehrer oder dem Direktor in Verbindung zu setzen. Vorherige Anmeldung empfiehlt sich; sie ist nötig, wenn Auskunft über den Gesamtkenntnisstand oder die Gesamthaltung eines Schülers gewünscht wird.

In Schulangelegenheiten ist der Direktor an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstraße 1, I.) zu sprechen. Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am Eingang des Schulhauses aushängenden Verzeichnis ersichtlich.

Cassel, den 22. März 1910. Der Direktor der Oberrealschule II.

Dr. A. Dewitz.