Jahrgang 
1905
Einzelbild herunterladen

32

Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 6 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.

Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 114 Mark für Einheimische und 160 Mark für Auswärtige.

Gesuche um Schulgelderlaß können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta aufwarts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.

In den Klassen Tertia und Sekunda wird im Stundenplan auf den Konfirmanden-Un- terricht Rücksicht genommen. In den übrigen Klassen ist dies nicht ausführbar. Damit die Schüler nicht durch das Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten gehemmt werden, wird den Eltern empfohlen, ihre Söhne nicht vor Tertia zum Konfirmandenunterricht zu schicken.

Ferner weise ich wiederum darauf hin, daß es im Interesse der Schüler liegt, wenn die Familien sich in möglichst enger Fühlung mit der Schule halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Wir ersuchen deshalb die Eltern, sich in Fällen, wo Be- tragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlaß geben, rechtzeitig entweder mit dem Direktor, dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer in Verbindung setzen zu wollen.

In bezug auf die häuslichen Schularbeiten empfiehlt es sich, die Schüler nicht nur zur gewissenhaften Erledigung der mündlichen Aufgaben anzuhalten, sondern auch darauf zu sehen, daß die schriftlichen Arbeiten ordentlich und sorgfältig geschrieben werden. Auf die Wich- tigkeit einer guten Handschrift ist erst neuerdings wieder seitens der Unterrichtsverwaltung nach- drücklich hingewiesen worden.

Damit die Eltern von erheblicheren Fällen nicht ordnungsmäßigen Verhaltens ihrer Söhne Kenntnis erhalten, hat die Schule ein Mitteilungsheft eingeführt. Auch diese Mitteilungen sollen dazu peitragen, die Familie in den Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die körperliche und geistige Ausbildung der Schüler geeigneten Maßregeln zu ergreifen.

Mit Rücksicht auf die späte Lage des Osterfestes wird in diesem Jahre ausnahmsweise der Anfang der Sommerferien auf den Sonnabend der zweiten Juliwoche, d. i. dem B. Juli, verlegt und zugleich auch der Beginn der Herbst- ferien vom 23, auf dens3o. September verschoben.

In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstraße 1, I.) zu sprechen. Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem am Eingang des Schulhauses aushängenden Verzeichnis ersichtlich. Falls Auskunft über den gesamten Kenntnisstand oder die Gesamthaltung eines unserer Schüler gewünscht wird, bedarf es vorheriger Anmeldung.

Cassel, am 27. März 1905. Der Direktor der Realschule: Dr. A. Harnisch.