Jahrgang 
1905
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Außerdem wurden würdigen und bedürftigen Schülern Schulbücher aus der Hilfsbibliothek leihweise zur Verfügung gestellt.

Allen, die der Schule Schenkungen zZugewandt haben, sage ich im Namen der Anstalt verbindlichsten Dank.

VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler.

Donnerstag, den 13. April, 3 ½ 5 Uhr nachmittags, wird in der Turnhalle ein

Schauturnen

abgehalten werden, zu dem die Angehörigen unserer Schüler hiermit freundlichst eingeladen werden. Es wird in folgender Ordnung geturnt werden. Sexta a-: Reck.

Sexta b- Aufmarsch. Freiübungen. Ouinta a/. Bock. Ouinta bh: Springen.

OQuarta a:/C Hantelübungen. Tertia a: Kasten mit Federsprungbrett. Selunda be Barren und Pferd.

Die Realschulklassen stimmen mit den entsprechenden Klassen der Oberrealschule in bezug auf Lehrplan, Berechtigungen und Schulgeldsatz völlig überein.

Der erfolgreiche Besuch der Prima der Realschule, auf Grund dessen der Berechtigungs- schein für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und für alle Zweige des Subaltern- dienstes erworben wird, berechtigt zugleich zum Ubergang in die Ober-Sekunda der Ober- Realschule ohne Aufnahme-Prüfung.

Der Besuch der Realschule kann vollen Erfolg nur dann haben, wenn der betreffende Schüler die Anstalt wirklich bis zu der Schlußprüfun g, die für Schüler unter 15 16 Jahren nicht zu erreichen ist, besucht. Ist einmal der Entschluß gefaßt, dem Knaben eine höhere Schul- bildung angedeihen zu lassen, die ihm die Einjährigen-Berechtigung verleiht und die Wege zum weiteren Fortkommen ebnet, so muß, wenn die Mittel es irgend erlauben und die Begabung des Schülers ausreichend ist, darauf gehalten werden, daß er nun auch wirklich einen bestimmten Ab- schluß erreicht. Jedes Stückwerk ist bei der Jugenderziehung von UÜbel. Verläßt ein Schüler die höhere Lehranstalt bereits aus Quarta oder Tertia, so hat er notwendigerweise von manchen Lehrgegenständen nur die Anfangsgründe erlernt und ist zu einer abgeschlossenen Bildung nicht gelangt.

Das neue Schuljahr wird Montag, den 1. Mai 1905, mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schul- gebäude, Hedwigstraße l, zwei Treppen hoch, einzufinden.

Die Aufnahme nach Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes in beiden Schriftarten ohne grobe Verstöße gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben;