Verlälst ein Schüler die höhere Lehranstalt bereits aus Quarta oder Tertia, so hat er notwendiger- weise von manchen Lehrgegenständen nur die Anfangsgründe erlernt und ist zu einer abge- schlossenen Bildung nicht gelangt.
Das neue Schuljahr wird Montag, den 11. April 1904, mit der Prüfung der neu Angemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude, Hedwigstrafse 1, zwei Treppen hoch, einzufinden.
Die Aufnahme nach Sexta erfolgt in der Regel nicht vor vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Hand- schrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstöſse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Ge- schichten des Alten und Neuen Testaments.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 6 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später ohne vorherige LZu- stimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.
Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 114 Mark für Einheimische und 160 Mark für Auswärtige.—
Gesuche um Schulgelderlafs können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.
In den Klassen Tertia und Sekunda wird im Stundenplan auf den Konfirmanden- Unterricht Rücksicht genommen. In den übrigen Klassen ist dies nicht ausführbar. Damit die Schüler nicht durch das Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten ge- hemmt werden, wird den Eltern empfohlen, ihre Söhne nicht vor Tertia zum Konfirmanden- unterricht zu schicken.
Ferner weise ich wiederum darauf hin, dals es im Interesse der Schüler liegt, wenn die Familien sich in möglichst enger Fühlung mit der Schale halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das YVerhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Wir ersuchen deshalb die Eltern, sich in Fällen, wo Betragen oder Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlaſs geben, recht- zeitig entweder mit dem Direktor, dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer in Verbindung setzen zu wollen.
In Bezug auf die häuslichen Schularbeiten empfiehlt es sich, die Schüler nicht nur zur gewissenhaften Erledigung der mündlichen Aufgaben anzuhalten, sondern auch darauf zu sehen, daſs die schriftlichen Arbeiten ordentlich und sorgfältig geschrieben werden. Auf die Wichtigkeit einer guten Handschrift ist erst neuerdings wieder seitens der Unterrichtsverwaltung
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nachdrücklich hingewiesen worden.„
Damit die Eltern von erheblichgren Fäjſlen nicht ordnungsmälſsigen Verhaltens ihrer Söhne Kenntnis erhalten, hat die Schuler i IMtbérlungsheft eingeführt. Auch diese Mitteilungen sollen dazu beitragen, die Familie in den-Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die Korperliche- und geistige Ausbildung des Schülers geeigneten Malsregeln zu ergreifen.= 2
In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstraſse 1, I) zu sprechen. Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem im Erdgeschofs des Schulhauses aushängenden Verzeichnis ersichtlich. Falls Auskunft über den gesamten Kenntnisstand oder die Gesamthaltung eines unserer Schüler gewünscht wird, bedarf es vorheriger Anmeldung.
Cassel, am 9. März 1904. Der Direktor der Realschule: Dr. A. Harnisch.


