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15) Die Sammlung für Turnen und Spielen(Verwalter Herr Oberlehrer v. Hanx-
leden) stieg von 58 auf 65 Nummern. Angeschafft wurden: Verschiedene Bälle und Schlaghölzer, sowie 12 Tore für Fufsballspiel.
VI. Stifttungen und Unterstützungen.
Aus den Zinserträgnissen des Kersting'schen Vermächtnisses wurde für das Jahr 1903 einem Primaner ein Betrag von 100 Mark bewilligt.
Entsprechend der Schülerzahl standen der Schule 34 ganze Freistellen zur Verfügung. Im Sommer erhielten 25 Schüler je eine ganze und 16 Schüler je eine halbe Freistelle; im Winter wurde an 26 Schüler je eine ganze und an 13 Schüler je eine halbe Freistelle verliehen.
Aufserdem wurden würdigen und bedärftigen Schülern Schulbücher aus der Hilfsbibliothek leihweise zur Verfügung gestellt.
Allen, die der Schule Schenkungen zugewandt haben, sage ich im Namen der Anstalt verbindlichsten Dank.
VII. Mitteilungen an Eltern und Schüler. Donnerstag, den 24. März, 3 ½— 5 Uhr nachmittags, wird in der Turnhalle ein
Schauturnen
abgehalten werden, zu welchem die Angehörigen unserer Schüler hiermit freundlichst eingeladen werden. Es wird in folgender Ordnung geturnt werden:
Sexta a: Reck.
Sexta b: Leitern.
Quinta b: Aufmarsch, Stabübungen. Tertia b: Pferd.
Tertia a: Sturmspringen.
Quarta a: Hantelübungen.
Sekunda b: Bock.
Die Realschulklassen stimmen mit den entsprechenden Klassen der Oberrealschule in Bezug auf Lehrplan, Berechtigungen und Schulgeldsatz völlig überein.
Der erfolgreiche Besuch der Prima der Realschule, auf Grund dessen der Berechtigungs- schein für den einjährig-freiwilligen Militärdienst und für alle Zweige des Subalterndienstes erworben wird, berechtigt zugleich zum Ubergang in die Ober-Sekunda der Ober-Realschule ohne Aufnahme-Prüfung.
Der Besuch der Realschule kann vollen Erfolg nur dann haben, wenn der betreffende Schüler die Anstalt wirklich bis zu der Schlualsprüfung, die für Schüler unter 15— 16 Jahren nicht zu erreichen ist, besucht. Ist einmal der Entschlufs gefafst, dem Knaben eine höhere Schul- bildung angedeihen zu lassen, die ihm die Einjährigen-Berechtigung verleiht und die Wege zum weiteren Fortkommen ebnet, so muls, wenn die Mittel es irgend erlauben und die Begabung des Schülers ausreichend ist, darauf gehalten werden, dals er nun auch wirklich einen bestimmten Abschluſs erreicht. Jedes Stückwerk ist bei der Jugenderziehung von Ubel.


