Jahrgang 
1903
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Die Aufnahme nach Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Hand- schrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstöfse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Ge- schichten des Alten und Neuen Testaments.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 6 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später ohne vorherige Zu- stimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden. 4

Das Schulgeld beträgt von Ostern 1903 ab in allen Klassen 114 Mark für Einheimische und 160 Mark für Auswärtige.

Gesuche um Schulgelderlafs können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.

Die Herbstferien liegen im Jahre 1903 ausnahmsweise 8 Tage früher und beginnen bereits am 20. September.

In den Klassen Tertia und Sekunda wird im Stundenplan auf den Konfirmand«en- Unterricht Rücksicht genommen. In den übrigen Klassen ist dies nicht ausführbar. Damit die Schüler nicht durch das Versäumen wichtiger Unterrichtsstunden in ihrem Fortschreiten ge- hemmt werden, wird den Eltern empfohlen, ihre Söhne nicht vor Tertia zum Köonfirmanden- unterricht zu schicken.

Ferner weise ich wiederum darauf hin, daſs es im Interesse der Schüler liegt, wenn die Familien sich in möglichst enger Fühlung mit der Schule halten. Die Lehrer der Anstalt sind gern bereit, über den Kenntnisstand und über das Verhalten der Schüler persönlich Auskunft zu erteilen. Wir ersuchen deshalb die Eltern, sich in Fällen, wo Betragen und Fortschritte der Schüler zu Ausstellungen Anlals geben, rechtzeitig entweder mit dem Direktor, dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer in Ver- bindung setzen zu wollen..

In Bezug auf die häuslichen Schularbeiten empfiehlt es sich, die Schüler nicht nur zur gewissenhaften Erledigung der mündlichen Aufgaben anzuhalten, sondern auch darauf zu sehen, dals die schriftlichen Arbeiten ordentlich und sorgfältig geschrieben werden. Auf die Wichtigkeit einer guten Handschrift ist erst neuerdings wieder seitens der Unterrichts- verwaltung nachdrücklich hingewiesen worden:

Von wie grolser Bedeutung für das Schulleben selbst gerade die Gewöhnung an eine deutliche und sorgfältige Handschrift ist, bedarf keiner weiteren Darlegung. Es genügt darauf hinzuweisen, wie unangebrachte Nachsicht bezüglich der äulseren Form einer Arbeit nur zu leicht eine auch die Gestaltung und Ausarbeitung des Inhalts schädigende Nachlässigkeit aufkommen läfst und dabei auch einem ei, der Jugend am allerwenigsten zu duldenden Mangel an Rücksicht auf die Zeit und Seb-

ſiiten emper leistet, denen es obliegt, die Niederschrift zu lesen. Aber auch weit

ier Gäenz er Schule hinaus hat eine unordentliche und unleserliche Handhehrift'sçhowk.ift im privaten und amtlichen Verkehre derartigen Anstofs erregt-dafs, sie a,le in dem Fortkommen von Schülern höherer Lehranstalten hindernd im Wegerstand.r(Siehe auch unterVerfügungen Nr. 3.) 4 1 Damit die Elfetm von erheblicheren Fällen nicht ordnungsmäfsigen Verhaltens ihrer Söhne Kenntnis erhalten, hat die Schule ein Mitteilungsheft eingeführt. Auch diese Mitteilungen sollen dazu beitragen, die Familie in den Stand zu setzen, in gemeinsamem Wirken mit der Schule die für die Erziehung und für die körperliche und geistige Ausbildung des Schülers geeigneten Malsregeln zu ergreifen.

In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstralse 1, 1) zu sprechen. Falls nähere Auskunft über einen unserer Schüler gewünscht wird, empfiehlt sich vorherige Anmeldung. Die Sprechstunden der Lehrer sind aus dem im Erdgeschoss des Schulhauses aushängenden Verzeichnis ersichtlich.

Cassel, am 24. März 1903. Der Direktor der Realschule: Dr. A. Harnisch.