Jahrgang 
1901
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Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 6 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors; auch darf später ohne vorherige Zu- stimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.

Das Schulgeld beträgt in allen Klassen 108 Mark für Einheimische und 144 Mark für Auswärtige.

Gesuche um Schulgelderlafs können nur für würdige und bedürftige Schüler von Quarta aufwärts berücksichtigt werden. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.

In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage, vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Amtszimmer(Hedwigstralse 1, I) zu sprechen. Falls nähere Auskunft über einen unserer Schüler gewünscht wird, empfiehlt sich vorherige Anmeldung.

Cassel, am 17. März 1901.

Der Direktor der Realschule: Dr. A. Harnisch.