Jahrgang 
1896
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II. Verfügungen.

Ministerial-Erlafs vom 7. Februar 1895: Der Herr Minister empfiehlt das vom Kaiserlichen Gesundheitsamt ausgearbeitete»Gesundheitsbüchlein«.

. Ministerial-Erlafs vom 9. Februar 1895: Der Herr Minister empfiehlt anläſslich der bedauer-

lichen Erfahrungen, die hinsichtlich der zum Zwecke der Befreiung vom Turnunterricht seitens der Schüler vorzulegenden ärztlichen Zeugnisse gemacht worden sind, die Verwendung be- sonderer Vordrucka, in denen die eigene Wahrnehmung zur unerläſslichen Vorbedingung für das ärztliche Gutachten gemacht werden soll.

Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums zu Cassel, vom 20. März 1895: In dem be- vorstehenden Sommerhalbjahre soll an den hiesigen höheren Schulen der Vormittagsaunterricht ver- suchsweise auf 5 Stunden täglich ausgedehnt werden und der Nachmittagsunterricht eine ent- sprechende Verkürzung erfahren.

Ministerial-Erlaſs vom 6. Juni 1895: Tagegelder und Reisekosten sind den wissen- schaftlichen Hilfslehrern und den Kandidaten des höheren Schulamts bei dienstlicher Verwendung nach denjenigen Sätzen zu gewähren, welche den Beamten der fünften Rangklasse zustehen.

. Ministerial-Erlals vom 10. Juni 1895: Der Herr Minister empfiehlt das Werk»Dor Krieg

gegen Frankreich und die Einigung Deutschlands« von Professor Th. Lindner. Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 15. Juni 1895: Gegen Schüler, die an nicht erlaubten Verbindungen teilgenommen haben, ist entsprechend dem Ministerial-Erlaſs vom 26. April d. J. mit den strengsten Strafen vorzugehen.

Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 29. Juni 1895: Bei der Benutzung von Fahrrädern durch Schüler ist stets die nötige Vorsicht und Aufmerksamkeit zu beobachten und jede Geführdung des Straſsenverkehrs zu vermeiden.

Ministerial-Erlals vom 5. Juli 1895: Der Herr Minister empfiehlt eine von der Redaktion

der Marine-Rundschau veranlafste Übersetzung des Werkes»Einfluls der Seemacht auf die Geschichte« von A. T. Mahan als geeignet, den Gesichtskreis der deutschen Jugend zu erweitern und das Verständunis der kommenden Generation für die Bedeutung unseres Welthandels, unserer Kolonien und unserer Wehrkraft zur See zu erhöhen.

.Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 9. Jali 1895: Die vorgesetzte Behörde

empfiehlt das Werk»Bürgerrecht und Bürgertugend«z von Marcinowski und Prommel. Ministerial-Erlafs vom 11. Juli 1895: Der Herr Minister empfiehlt, zur Förderung der heimischen Gewerbethätigkeit, statt der weitverbreiteten englischen möglichst deutsche Stahl- federn zu verwenden.

. Ministerial-Erlafs vom 19. Oktober 1895: An den höheren Lehranstalten ist aus Anlaſs der

Volkszählung der Unterricht nur dann auszusetzen, wenn die Anzahl der Lehrer, welche frei- willig das Ehrenamt eines Zählers übernehmen, dies erforderlich macht.

Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 11. Dezember 1895: Die für das- Sommerhalbjahr angeordnete Verkürzung des Nachmittagsunterrichts unter gleichzeitiger Ausdehnung des Vormittagsunterrichts auf 5 Stunden(vgl. Nr. 3) soll an den hiesigen höheren Schulen versuchsweise auch für die Zeit vom 1. Januar bis Ostern 1896 zur Durchführung gelangen. Ministerial-Erlafs vom 24. Dezember 1895: Unterzieht sich ein Schüler ohne Vorwissen seines Direktors der Prüfung vor einer Königlichen Prüfungskommission für Einjährig- Freiwillige, so ist er von der Schule zu entlassen.

Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 4. Januar 1896: Die vorgesetzte Behörde empfiehlt eine im Verlage der Photographischen Gesellschaft in Berlin herausgegebene Photographüre nach Anton von Werners»Kaiserproklamation in Versailles«. 3

Verf. des Königl. Provinzial-Schulkollegiums vom 15. bebruar 1896: Nachdem die Real- schule in der Hedwigstrasse zu einer Oberrealschule erweitert worden ist, hat die bisherige»Neue Realschule« einfach die Bezeichnnng»Realschule« zu führen.