Jahrgang 
1894
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Sexla. Aufmarsch mit Gesang, Leitern.

Ouinta:- Marschübungen, Klettern.

Ouarta: Freiübungen, Reck.

Tertia:, Eisenstabübungen, Sturmspringen.

Secunda und Prima: Hantelübungen, Riegenturnen an vier Geräten. Vortarner-Ableilung: Reck.

Auch zur Teilnahme an der am Tage darauf, Sonnabend, den 17. März, vormittags 9 Uhr, im Saale der Neuen Realschule stattfindenden

Schlufsfeier

werden die Eltern unserer Schüler, sowie die Freunde der Anstalt freundlichst eingeladen. Ordnung der Feier: 1. Lobgesang-Herr, unser Gott, wie groſs bist Du! von Jos. Schnabel, vierstimmig. 2. Deulsche Gedichte: a) Die Auswanderer, von Ferdinand Freiligrath(Max Beese IV). b) Aufruf, von Theodor Körner(Otto Hurttig II). c) Aus Kleist's Prinz Friedrich von Homburg V, 5 11(Franz Degen- hardt, Karl Thöring, Albert Wilken und andere Primaner). Lebewohl, von Silcher, zweistimmig. 4. Franaösische Gedichte, a) L'Hirondelle, von Montgolfier(Beinrich Prenntzell VI). b) Le Corbeau et le Renard, von La Fontaine(HBeinrich StrieningIV). c) Les Souvenirs du Peuple, von Béranger(Christof Klein III). Im Frühling. Melodie von Karl Maria von Weber, vierstimmig. 6. Englische Gedichle⸗ a) Too Clever(Otto Plesse III). b) My Father's Blessing(DJans Scheld II). c) To-day and to-morrow, von Charles Mackay(Paul Dick IJ). 7. Reisesegen, Volksmelodie, zweistimmig. Ansprache des Direktors. Entlassung der Abiturienten. 9.Alles, was Odem hat von Klose, vierstimmig.

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Entsprechend der Bestimmung des Herrn Unterrichtsministers bringe ich hiermit nochmals folgenden Auszug aus dem Erlasse vom 29. Mai 1880 zur Kenntnis der Eltern oder deren Stell- vertreter:

Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbin- dungen zu verhängen, treffen in gleicher oder gröſserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dals dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann dem- selben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.

Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie ein- getreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muls, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder deren Stellvertreter. In die Zucht des Eltern- hauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt aufserhalb des