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5. Chorgesang.„Herr, unser Gott! wie gross bist Du!“ von J. Schnabel.
6. Vorträge: a) The Old Home by the Hillside(Otto Hurttig III). b) The Homes of England by Fel. Hemans(Bruno Duch II). c) Casabianca by Fel. Hemans(Wilhelm Nellstein J).
7. Ansprache des Direltors: Entlassung der Abiturienten.
8. Chorgesang:„Ade, ade, ihr zieht hinaus“ von F. Gartz.
Entsprechend dem Erlasse des Herrn Unterrichtsministers vom 9. Mai 1892 bringe ich hiermit folgenden Auszug aus dem Circular-Erlasse vom 29. Mai 1880 zur Kenntnis der Eltern oder deren Stellvertreter:
„Die Strafen, welche die Schulen verpflichtet sind, über Teilnehmer an Verbin- dungen zu verhängen, treffen in gleicher oder grösserer Schwere die Eltern als die Schüler selbst. Es ist zu erwarten, dass dieser Gesichtspunkt künftig ebenso, wie es bisher öfters geschehen ist, in Gesuchen um Milderung der Strafe wird zur Geltung gebracht werden, aber es kann dem- selben eine Berücksichtigung nicht in Aussicht gestellt werden.
Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie ein- getreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen muss, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder deren Stellvertreter. In die Zucht des Eltern- hauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt ausserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrole zu ergänzen. Selbst die gewissen- haftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerver- bindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durch- drungen von der Uberzeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltslos unterstützen.
Noch ungleich grösser ist der moralische Einfluss, welchen vornehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zucht- loses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschliessen, ohne durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen, durch warnende Mitteilung das Lehrerkollegium zu unter- stützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mässigem Umfange mit Sicherheit zu erwarten, dass das Leben der Schüler ausserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit verfallen kann.“
Einem Beschluss der städtischen Körperschaften zufolge, welchem die stauatlichen Auf- sichtsbehörden ihre Zustimmung erteilt haben, soll die ältere der beiden Realschulen, die Real- schule in der Hedwigstrasse, zu einer Oberrealschule ausgebaut werden. Wie schon im vorigen Jahresbericht bemerkt wurde, hat die Neue Realschule für ihre sechs Klassen mit Genehmigung


