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Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit: Diktiertes ohne grobe Verstösse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und
Neuen Testaments. Die Wahl der Wohnung für auswürtige Schüler unterliegt nach§ 7 der Schulgesetze der
vorherigen Genehmigung des Unterzeichneten, auch darf später ohne vorherige Zustimmung
desselben die Wohnung nicht gewechselt werden. Die Schulgeldsätze sind für die Klassen Sekunda bis Tertia 75 Mark für Einheimische,
100 Mark für Auswärtige; für die Klassen Sekunda und Prima 84 Mark bezw. 114 Mark. Gesuche um Schulgelderlass(nur für Schüler von Quarta aufwärts gewährt) sind an das Kuratorium der Neuen Realschule zu richten. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können
beim Direktor in Empfang genommen werden. In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage vormittags von 11 bis
12 in seinem Amtszimmer(Friedrich-Wilhelmsplatz 6, II) zu sprechen.
Cassel, am 30. März 1892.. Der Direktor der Neuen Realschule:
Dr. Quiehl.


