Jahrgang 
1892
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II. Durch die Versetzung von der Unterprima nach der Oberprima einer Oberrealschule(d. h. also nach der vollendeten achten Klassenstufe) wird die Berech- tigung für das Supernumerariat der Verwaltung der indirekten Steuern erworben. Diese Vor- bildung kann auch durch das Reifezeugnis einer höheren Lehranstalt mit sechsjährigem Lehrgange in Verbindung mit dem Reifezeugnis einer anerkannten zweijährigen mittleren Fachschule nachge- wiesen werden.

III. Das Zeugnis der Reife für die Unterprima einer Oberrealschule (erteilt nach erfolgreichem Abschlusse des 7. Jahrganges) berechtigt:

1) zu der Prüfung der öffentlichen Landmesser,

2) zu der Markscheiderprüfung.

Das Zeugnis der Reife für die Prima einer Oberrealschule, ergänzt durch ein Zeugnis über die zum Eintritt in die Prima eines Realgymnasiums erforderlich en Kenntnisse im Lateinischen, berechtigt zur Zulassung zur Portepeefähnrichs-Prüfung.

IV. Das Zeugnis der Abschlussprüfung nach dem 6. Lehrgange(nter- Sekunda) berechtigt:

1) zum einjährig freiwilligen Militärdienst,

2) für alle Zweige des Subalterndienstes, für welche bisher der Nachweis eines

siebenjährigen Lehrganges erforderlich war.

Diese unter IV genannten Berechtigungen werden nach erfolgreichem Abschlusse des 6. Jahrganges erteilt, gleichgültig ob die Schule eine Realschule oder Oberrealschule ist.

V. Nach erfolgreichem Besuch der 5. Jahresklasse wird wie bisher das Recht der Zulassung:

1) zu der Prüfung der Zeichenlehrer an höheren Schulen,

2) zu dem Königlichen Musikinstitut in Berlin und der Königlichen Akade-

mischen Hochschule daselbst.

VI. Zum Fintritt als Postgehülfe genügt ein Zeugnis aus Tertia. Doch ist es rat- samer, vorher die Schule bis zu einer höheren Klasse, etwa bis zur 6. Jahresklasse einschliesslich (Unter-Sekunda einer Oberrealschule, Prima einer Realschule) zu besuchen.

Ich bringe nochmals die Zuschrift zum Abdruck, welche die Kaiserliche Oberpostdirektion unter dem 4. Januar 1891 an mich richtete:durch Neuschaffung der Klasse der Ober-Assistenten und durch namhafte Aufbesserung der Gehälter der Assistenten, Ober-Assistenten, Büreau- Assistenten und Postverwalter die drei letztgenannten Beamtenklassen beziehen neben dem gesetzmässigen Wohnungsgeldzuschuss ein Meistgehalt von 2700 Mk. jährlich haben die Aussichten der als Postgehülfen in den Postdienst eintretenden Personen eine wesentlich günstigere Gestaltung erfahren.

Das neue Schuljahr wird Montag den 25. April 1892, mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schul- gebäude, Friedrich-Wilhelmsplatz 6, einzufinden.

Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:.