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Das neue Schuljahr wird Montag, den 6. April 1890, mit der Prüfung der neu An- gemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schul- gebäude, Friedrich-Wilhelmsplatz 6, einzufinden.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift;
Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstösse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4
Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen
Testaments.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 7 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Unterzeichneten, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.
Die Schulgeldsätze sind für die Klassen Sexta bis Tertia 75 Mark für Einheimische, 100 Mark für Auswärtige; für die Klassen Sekunda und Prima 84 Mark, bezw. 114 Mark.
Gesuche um Schulgelderlass(nur für Schüler von Quarta aufwärts gewährt) sind an das Kuratorium der Neuen Realschule zu richten. Vorgedruckte Muster für solche Eingaben können beim Direktor in Empfang genommen werden.
In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage vormittags von 11 bis 12 in seinem Amtszimmer(Friedrich-Wilhelmsplatz 6, II) zu sprechen.
Kassel, am 7. März 1891. Der Direktor der Neuen Realschule:
Dr. Quiehl.
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