Jahrgang 
1891
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Berechtigungen, welche durch den Besuch der Realschule erlangt werden.

1. Zum Eintritt als Postgehülfe genügt ein Zeugnis aus Tertia. Doch ist es ratsamer, vorher die Schule bis zu einer höheren Klasse, etwa bis Unterprima einschliesslich, zu besuchen.

Die Kaiserliche Oberpostdirektion teilte in einer Zuschrift vom 4. Januar d. J. dem Unter- zeichneten mit,dass durch Neuschaffung der Klasse der Ober-Assistenten und durch namhafte Aufbesserung der Gehälter der Assistenten, Ober-Assistenten, Büreau-Assistenten und Postver- walter die drei letztgenannten Beamtenklassen beziehen neben dem gesetzmässigen Wohnungs- geldzuschuss ein Meistgehalt von 2700 Mk. jährlich die Aussichten der als Postgehülfen in den Postdienst eintretenden Personen eine wesentlich günstigere Gestaltung erfahren haben.

Ein Zeugnis der Reife für Prima, also ein erfolgreicher Besuch der Sekunda, giebt das Recht der Zulassung

2. zu der Prüfung der Zeichenlehrer an Gymnasien, Realgymnasien und Realschulen,

3. zu dem Königlichen Musikinstitut in Berlin und der Königlichen akademischen Hochschule daselbst.

Nach erfolgreichem Besuch der 6 untersten Klassen, also, da der Lehrgang aller Klassen einjährig ist. mit der Versetzu ng nach Oberprima, erhalten die Schüler

4. das Zeugnis über die wissenschaft liche Befähigung zum einjährigffreiwilligen Militärdienst. Gleichzeitig erlangen die Oberprimaner

5. die Zulassung als Apothekerlehrling und Gehülfe und die Zulassung zur pharma- zeutischen Prüfung, wenn sie ausserdem das erforderliche Mass von Kenntnissen im Lateinischen durch eine Prüfung nachweisen,

6. die Berechtigung zum Eintritt in die Königliche Gürtnerlehranstalt zu Potsdam, wenn durch eine besondere Prüfung im Lateinischen die Reife für die Sekunda eines Realgymnasiums in diesem Fache nachgewiesen wird.

Diejenigen Oberprimaner, welche die Realschule weiter besuchen, können, sobald sie der Unter- und Oberprima im ganzen zwei Jahre angehört haben, sich der Reifeprüfung unter- ziehen. Das Bestehen derselben verleiht die Berechtigung

7. zum Besuche der königlichen technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen als Studierende, auch demnächst zur Diplomprüfung bei denselben,

8. zur Feldmesserprüfung,

9. zur Markscheiderprüfung,

10. zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungsbehörden einschliesslich der Eisenbahnverwaltung,

11. zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern,

12. zum Supernumerariat bei dem Justizsubalterndienst,

13. zum Eintritt als Civilaspirant für den Marine-Intendanturdienst,

14. als Civilaspirant für den militärischen Magazindienst bei den Proviantämtern.