Jahrgang 
1913
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Unterrichts- Preis.

färſar. Lehrbücher. Klassen. Matthiessen, Ubungsbuch für Arithmetik u. Algebra. 2.50 ¼½ DUIII OIIIUIn Schlömilch, östellige Logarithmentafeln...... 1.30 UIIoOIIUI 01 Mathematik. Thieme, Leitfaden der Mathematik für Realanstalten I.. 1.600⁰ V W UIIIOmIUII *»»» 5⸗ II.. 2.50 OII UI 01 Harms und Kallius, Rechenbuch........ 2.85 VI VIVV Koppe, Physik, Ausgabe B; I. Teil...... 2.20 ommſüIl OIUI 0l Naturwi B; II. Teil.5.20 on UI01 4 Nerirene Lipp, Lehrbuch der Chemie und Mineralogie.... 4. ol aI01 Lolalten. Rüdorff, Anleitung zur chem. Analyse...... 0801 UIOI Schilling, Kleine Schulnaturgeschichte der 3 Reiche. 3.60 IW UIIIOIII UI- Ge⸗ Erk und Greef, Liederkranz, 1I. Heft, Abt. B... 0.80 VI V V, V , V V V V

as Stein, Auswahl von Gesängen für gemischten Chor..1.20 Chorsänger. II. Auswahl aus den Verfügungen.

1. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium erklärt sich unter dem 8. 5. 1912 damit einverstanden, daß der Lehrstoff des Linear-

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zeichenunterrichts von Ostern 1912 ab im mathematischen Unterricht auch in den oberen Klassen versuchsweise erteilt wird und demnach der wahlfreie Linearzeichenunterricht fortfällt.

Das Königl. Unterrichtsministerium, 2. 4. 1912, weist auf die Polizeiverordnung vom 5. 7. 1912 hin. Speiseeis und andere

gekühlte Genußmittel dürfen an Kinder unter 14 Jahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen zum Genuß auf der Stelle nicht verkauft werden. Personen, welche Speiseeis und andere gekühlte Genußmittel feilhalten, dürfen behufs Ausübung ihres Gewerbes öffentliche Spielplätze während der Dauer von Bewegungsspielen nicht betreten, auch sich den Spielplätzen auf weniger als 200 Meter nicht nähern. Das gleiche Verbot gilt hinsichtlich der Bade- und Schwimm- anstalten an der Fulda während der Zeit ihrer Benutzung. Ebenso ist ihnen verboten, sich den Schulgrundstücken während der Zeit von einer halben Stunde vor Beginn des Unterrichts bis eine halbe Stunde nach Schluß auf weniger als 200 Meter zu nähern.

Das Königl. Unterrichtsministerium, 21. 9. 1912, weist die Direktoren an, die Eltern der Schüler auf die großen Gefahren

aufmerksam zu machen, die der Jugend durch die überhandnehmende Schundliteratur drohen.

Das Königl. Provinzial-Schulkollegium, 7. 10. 1912. Der Konfirmandenunterricht wird im Winterhalbjahr 1912/13 versuchs-

weise auf den Nachmittag verlegt..

Das Königl. Unterrichtsministerium, 8. 3. 1912. Die Eltern der Schüler sind auf die sittlichen und gesundheitlichen Schädi-

gungen hinzuweisen, welche für die Jugend von den Kinematographentheatern ausgehen können.

6. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium, 5. 12. 1912, erklärt sich damit einverstanden, daß versuchsweise auch im kommenden

Sommerhalbjahr der Vormittagsunterricht auf sechs in die Zeit von S bis 1 ½ Uhr zu legende Lektionen ausgedehnt wird.

Das Königl. Unterrichtsministerium, 17. 4. 1912. Die Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen werden bei

Beginn der praktischen Ausbildung in den unmittelbaren Staatsdienst aufgenommen und vereidigt.

III. Jahresbericht.

Das Schuljahr begann am 15. April 1912 mit der Prüfung der für die Klassen Quinta bis

Unterprima angemeldeten Schüler; die für Sexta angemeldeten waren bereits am Freitag, den 29. März, geprüft worden. Im ganzen wurden 101 Schüler aufgenommen, 82 in Sexta und 19 in den übrigen Klassen.