Jahrgang 
1910
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Unterrichts- Preis.

fächer. Lehrbücher. Mk. Klassen. Matthiessen, UÜbungsbuch für Arithmetik u. Algebra 2.50 UIII OIm Uon Schlömilch, 5stellige Logarithmentafen. 1.30 UII OII UI 01 Mathematik. Thieme, Leitfaden der Mathematik für Realanstalten I.. 1.60 VIN UIII OII UII- II. 2.50 on UI 01 Harms und Kallius, Rechenbuch........] 2.85] VI V IV Koppe, Physik, Ausgabe B; I. Teil]...... 2.20· oM ll on oIn 1 01 Nat. B; II. Teil...... 5.20 O0II UI 01 2 l aue Lipp, Lehrbuch der Chemie und Mineralogie.... 3.80 oI UI 01 Schaiten, Rüdorff, Anleitung zur chem. Analyse...... 0.80% UI 01 Schilling, Kleine Schulnaturgeschichte der 3 Reiche. 3.60 IN. un 0IIIUII G Erk und Greef, Liederkranz, 1. Heft, Abt. B... 0.80 VI V V V V V V

Ssang. Stein, Auswahl von Gesängen für gemischten Chor.. 1.20

Chorsänger. II. Auswahl aus den Verfügungen.

1. Königl. Unterrichtsministerium, 29. 12. 1908. Die Direktoren sind verpflichtet, die den Gesuchen um Befreiung

3.

von Unterrichtsfächern, besonders vom Zeichnen, beigelegten ärztlichen Atteste zu prüfen, und haben das Recht, in einem Falle, in welchem sie auf Grund des ärztlichen Gutachtens nicht über eine Befreiung entscheiden zu können glauben, das Zeugnis eines Spezialarztes einzufordern.

. Königl. Unterrichtsministerium, 8. 3. 1909. Der Direktor wird zum Mitglied der Königl. Wissenschaftl. Prüfungs-

kommission für Kandidaten des höheren Schulamtes an der Universität Marburg ernannt.

Königl. Unterrichtsministerium, 2. 10. 1909. Es ist zweckmäßig, daß die Abiturienten, welche sich dem Studium des Maschinenbaufaches und der Elektrotechnik an einer Preuß. Technischen Hochschule widmen wollen, nach der Reifeprüfung zu Ostern nicht sofort mit dem Studium beginnen, sondern zunächst ein Halbjahr praktisch arbeiten und sich erst zu Beginn des Wintersemesters immatrikulieren lassen; das zweite Halbjahr der Werkstättentätigkeit kann dann in den nachfolgenden großen Ferien abgeleistet werden. Diejenigen, welche im Herbst die Schule verlassen, werden besser zunächst das ganze Jahr Werkstättentätigkeit durchmachen. Falls besondere Gründe vorliegen, können sie auch sofort mit dem Studium beginnen und dieses dann etwa nach einem Jahre zum Zweck des praktischen Arbeitens unterbrechen.

Ober-Präsident der Provinz Hessen-Nassau. 29. 4. 1909. Es empfiehlt sich, die Gesuche um Erteilung des Be-

rechtigungsscheines für den einjährig-freiwilligen Dienst sofort nach der Vollendung des 17. Lebensjahres an die Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige zu richten. Außer einer standesamtlichen Geburtsurkunde, der Erklärung über die Unterhaltung des Bewerbers während des Dienstjahres und dem Schul- zeugnis sind Unbescholtenheitszeugnisse beizufügen, welche die Unbescholtenheit seit der Vollendung des 12. Lebens- jahres nachweisen. Diese Zeugnisse sind für Schüler militärberechtigter Lehranstalten durch die Direktoren aus- zustellen. Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingange des Antrages bei der Prüfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleichlange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen, so muß der Bewerber angeben, wo er sich während ihrer aufgehalten hat und weshalb er keine bezüglichen Führungszeugnisse einreichen kann.