Jahrgang 
1907
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mittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen; sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anord- nungen und ihre Kontrolle zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrer- kollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welcher die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von den Überzeugung, daß es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen. 8

Bezüglich des Konfirmandenunterrichts wiederhole ich die bereits in früheren Jahren ausgesprochene Bitte, die Eltern mõgen ihre Söhne nicht früher und nicht später als in Ober- tertia konfirmieren lassen und von dieser Regel nur dann abweichen, wenn besonders zwingende Gründe es erfordern.

Die Sprechstunde des Direktors findet an jedem Schultage 1112 Uhr statt.

Die Sprechstunden der Lehrer sind auf dem Stundenplane verzeichnet. Es empfiehlt sich in jedem Fall, Besuche beim Direktor wie bei den Lehrern mehrere Tage vorher, wenigstens aber einen Tag vorher, anzumelden, damit auf diese Weise die Möglichkeit ge- boten werde, über den Kenntnisstand, die Leistungen und das Verhalten des Schülers auch bei den andern Lehrern vorher Erkundigungen einzuziehen und so erschöpfendere Auskunft zu erteilen.

Seit einer Reihe von Jahren herrscht an den drei städtischen höheren Knabenschulen Cassels eine derartige Uberfüllung, daß nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden konnten. Damit den einheimischen Kindern der Zutritt nicht versperrt werde, hat die Ober- realschule bereits seit Ostern 1898 keinen auswärtigen Schüler mehr in Sexta aufnehmen können. Im abgelaufenen Jahre hat der Magistrat beschlossen, daß allgemein an den drei städtischen höheren Knabenschulen zunächst nur die Anmeldungen einheimischer Schüler für Sexta berücksichtigt werden.

Das Schulgeld ist nach einem Beschluß der städtischen Behörden von Ostern 1907 ab für alle Klassen gleich und beträgt für Einheimische 130 M., für Ortsfremde 180 M. jährlich.

Das neue Schuljahr wird Montag den 8. April 1907 mit der Prüfung der angemeldeten Schüler beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler um 8 Uhr vormittags im Schulhofe, Kölnische Straße 89, einzufinden.

Bei jeder Anmeldung ist der Geburtsschein, der Impf- oder Wiederimpfschein und das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule einzusenden.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 22 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Direktors, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden..

Die Pfingstferien werden am 18. Mai, die Sommerferien am 6. Juli und die Herbstferien am 30. September 1907 beginnen.

Cassel, am 10. März 1907. Der Direktor der Oberrealschule:

Dr. Quiehl.