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II. Auswahl aus den Verfügungen.
1) Königl. Prov.-Schulk., 11. 4. 03: Die Aufhebung der Kuratorien für das Realgymnasium und für die Oberreal- schule zu Beginn des neuen Schuljahres wird genehmigt.
2) Königl. Prov.-Schulk., 2. 5. 03: Der Herr Minister hat durch Erlals vom 27. April 1903 die Einführung des Lehr- buches der Chemie und Mineralogie von Lipp genehmigt.
3) Königl. Prov.-Schulk., 29. 11. 03: Der Sedantag soll auch fernerhin als ein nationaler Festtag begangen werden. Der Unterricht soll am 2. September ausfallen, und die Schüler sollen durch eine Festfeier irgend welcher Art auf die Bedeutung des Tages hingewiesen werden.
4) Königl. Prov.-Schulk., 4. 1. 04: Verfügung betreffend die Stundenpläne. Es soll vermieden werden, auf einen Tag mehr denn 6 wissenschaftliche Pflichtstunden zu legen. Es ist verboten, auf einen Tag 8 Unterrichts- stunden zu legen,„da eine derartige Inanspruchnahme mit der pflichtmäfsigen Rücksicht auf das gesundheitliche Wohl der Schüler nicht vereinbar, an solchen Tagen an eine Erholung nicht zu denken ist und für die Er- ledigung der Schulaufgaben kaum noch Zeit und Kraft übrig bleibt“. Die freien Nachmittage, welche bisher durch die Zusammenlegung von 8 Stunden für die mittleren und oberen Klassen erreicht worden sind, fallen demnach in Zukunft weg.
III. Jahresbericht.
Das Schuljahr begann am 20. April 1903 mit der Aufnahmeprüfung, der sich 122 Schüler unterzogen, von denen 113 aufgenommen wurden.
Auf den Antrag des Magistrats der Residenz vom 9. Februar 1903 stimmte das Königl. Provinzial-Schulkollegium durch Verfügung vom 11. April 1903 der Aufhebung des Kuratoriums zu, die am 20. April 1903 erfolgen sollte. Infolgedessen gingen die Patronatsrechte von diesem Tage an auf den Magistrat über. Bezüglich der Leitung und der Aufsicht der Oberrealschule wie der beiden anderen städt. höheren Schulen verhält es sich nach der Verfügung des Königl. Provinzial- Schulkollegiums vom 11. April 1903 nunmehr so,„dass die Verwaltung jeder einzelnen Schule dem Anstaltsleiter, die Aufsicht über die Verwaltung, soweit es sich um Angelegenheiten des Schul- vermögens handelt, dem Magistrate und dem Königl. Provinzial-Schulkollegium, soweit es sich um die inneren Angelegenheiten der Schule und des Unterrichts handelt, dem Provinzial-Schulkollegium ausschliefslich zusteht“.— Dieselbe Verfügung überliels es dem Ermessen des Magistrats, wie er seine Entschliefsungen vorbereiten wolle, und der Magistrat bildete am 25. Sept. 1903„zur Ver- waltung der ihm obliegenden Angelegenheiten der Oberrealschule und zur Vorbereitung und Aus- führung der zu fassenden Beschlüsse“ auf Grund des§ 64 der Städte-Ordnung eine Verwaltungs- Kommission, welche unter dem Vorsitze des Herrn Oberbürgermeisters aus drei Mitgliedern des Stadtrates, drei Stadtverordneten und dem Direktor besteht.
Im abgelaufenen Jahre gehörten ihr folgende Stadtratsmitglieder an: H. Stadtschulrat Bornmann, H. Generalleutnant z. D. Harnickell und H. Kommerzienrat Vogt— und folgende Stadt- verordneten: H. Oberregierungsrat Landgrebe, H. Rechnungsrat Stippich und H. Dr. med. von Wild.
Ostern 1903 wurde die Teilung der Oberprima notwendig. Es sind demnach im Schuljahre 1903/04 18 Klassen, d. h. alle Klassen doppelt, vorhanden gewesen. Zugleich mit der Vermehrung der Klassen wurde mit der Einrichtung der Turnüberstunden, die seit 1872
bestanden hatte, gebrochen. Hierdurch machte sich die Schaffung zweier neuer Lehrerstellen und 3


