Jahrgang 
1903
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Bildungsgrades gleichwertig. Die Primanerzeugnisse dieser Anstalten berechtigen zur Ablegung der Fähnrichs- prüfung. Oberrealschüler haben in der Fähnrichsprüfung die fehlende Kenntnis des Lateinischen durch Mehr- leistungen in anderen vorgeschriebenen Prüfungsfächern auszugleichen. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. Berlin, den 6. Februar 1902 gez. Wilhelm R. ggez. von Gossler. An das Kriegsministerium.

Der zweite Erlass lautet:Ich bestimme: Die Reifezeugnisse der deutschen Gymnasien und Realgymnasien, der preussischen Oberrealschulen sowie der als gleichberechtigt anerkannten höheren Lehranstalten sind für den Seeoffizierberuf als Nachweis des erforderlichen Bildungsgrades gleichwertig. Die Primanerzeug- nisse dieser Anstalten berechtigen zur Ablegung der Seekadetten-Eintrittsprüfung. Die Abiturienten der Ober- realschulen haben die fehlende Kenntnis des Lateinischen durch das Mindestprädikat ihrer Schulengut in der Englischen und Französischen Sprache auszugleichen. Die Primaner der Oberrealschulen haben gute Leistungen in diesen Fächern bei der Eintrittsprüfung nachzuweisen. Sie haben die entsprechende Vervoll- ständigung der Vorschriften für die Ergänzung des Seeoffizierkorps zu veranlassen. Kiel an Bord Meiner VachtHohenzollern den 28. Juni 1902 gez. Wilhelm J. R. In Vertretung des Reichskanzlers ggez. von Tirpitz. An den Reichskanzler(Reichs-Marine-Amt).

2) Königliches Provinzialschulkollegium, 20. 10. 1902, Unterrichtsministerium, 16. 10. 1902: Die neue Rechtschreibung tritt mit Beginn des Schuljahres 1903/04 bei allen Schulen und Seminarien an Stelle der im Jahre 1880 eingeführten und ist von dem genannten Zeitpunkt an für den Unterricht im Deutschen sowie für die Schreibweise in den Arbeiten massgebend.

3) Kuratorium, 20. 11. 1902: Die städtischen Behörden haben die Einführung des 5. Nachtrages zum Normal- besoldungsetat vom 4. Mai 1892 vom 1. Oktober 1902 an bei den städtischen höheren Schulen beschlossen.

4) Kuratorium, 20. 11. 1902: Die städtischen Körperschaften haben mit Genehmigung des Königl. Provinzial- Schulkollegiums vom 1. April 1903 ab das Schulgeld wie folgt festgesetzt: Für die Klassen I bis OII für Ein- heimische 130 M, für Ortsfremde 180 M; in den Klassen UII bis VI für Einheimische 114 M, für Ortsfremde 160 M.

5) Königliches Provinzial-Schulkollegium, 12. 12. 1902: Die Versetzung des Professors am hiesigen Realgymnasium Dr. Ulrici an die Oberrealschule und die Versetzung des Oberlehrers an der Oberrealschule Dr. Knatz an das Realgymnasium für Ostern 1903 wird genehmigt.

III. Jahresbericht.

Das Schuljahr begann am 7. April 1902. Der Aufnahmeprüfung unterzogen sich 142 Schüler, von denen 115 aufgenommen wurden.

Herbst 1902 ging das Dezernat der Oberrealschule von Herrn Geheimen Regierungs- und Provinzial-Schulrat Dr. Pähler auf Herrn Ober-Regierungsrat D. Dr. Lahmeyer über.

Im Kuratorium hat an Stelle des bisherigen Vorsitzenden, des Vizebürgermeisters Herrn Geheimen Sanitätsrat Dr. Endemann, Herr Oberbürgermeister Müller den Vorsitz übernommen; an Stelle des Herrn Stadtverordneten Oberst a. D. Kieckebusch ist im November 1902 Herr Ober-Regierungsrat Landgrebe gewählt worden.

In dem Bestande des Lehrerkollegiums sind folgende Veränderungen eingetreten. Am Schlusse des Schuljahres 1901/02 verliessen Herr Professor Dr. Hasselbaum und der wissen- schaftliche Hilfslehrer Herr Dr. Bauermeister die Anstalt; der erstere, um nach 26 ½ jährigem Dienste an der Schule in den Ruhestand zu treten, der letztere, um einem Rufe an die Oberreal- schule zu Köln a. Rh. zu folgen. Seine Majestät belohnte die Dienste des Herrn Prof. Dr. Hassel- baum durch Verleihung des roten Adlerordens 4. Klasse, den ihm der unterzeichnete Direktor am 6. Mai 1902 übergeben konnte. Zugleich verliessen der Kandidat des höheren Schulamts Herr

Rommel und der wissenschaftliche Hilfslehrer Herr Canstein die Oberrealschule, welche bis 3