Jahrgang 
1893
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II. Huswahl aus den Berkügungen des Königl. Provinzial⸗ Schulkollegiums.

1. 11. April 92. Die bisher geltenden Vorſchriften über die Landmeſſerprüfung, die eine jährige Schulvorbildung verlangen, ſind nach einem Erlaß des Herrn Miniſters durch die Neuregelung des Berechtigungsweſens nicht aufgehoben, ſondern nur dahin ergänzt, daß das 7. Schuljahr auch auf einer anerkannten mittleren Fachſchule abſolvirt werden kann.

9. Mai. Die höheren Orts erlaſſenen Verfügungen, betr. das Unweſen der Schülerverbin⸗

dungen, werden in Erinnerung gebracht und beſtimmt, daß am Schluß des vorliegenden Pro⸗

gramms ein Auszug aus dem Miniſterialerlaß vom 29. Mai 1880 zum Abdruck gelange.

3. 16. Mai. Genehmigung einer 2tägigen Wanderfahrt nach Thüringen.

4. 2. Juli. Ausfall des Nachmittagsunterrichts, wenn um 10 Uhr Vormittags 25⁰ C im Schatten.

5. 12. September. Verleihung der AmtsbezeichnungOberlehrer unter Einreihung in die 5. Rang⸗ klaſſe für alle ordentl. Lehrer.

6. 12. September. Maßnahmen gegen die Cholera.

7. 20. September. Fremde Turngeräte(bei Schülerausflügen ꝛc.) ſind vor der Benutzung aufs Sorgſamſte auf ihre Sicherheit zu prüfen.

8. 12. November. Einführung des 100theiligen Thermometers.

9. 26. November. Der Herr Cultusminiſter hat mittelſt Erlaß vom 19. Oktober die von den ſtädt. Behörden beſchloſſene und von dem Kgl. Prov.⸗Sch.⸗K. beantragte Erweiterung der Real⸗ ſchule in der Hedwig⸗Straße zu einer Oberrealſchule genehmigt.

10. 21. Dezember. Aufforderung zur Beſchickung der Ausſtellung in Chicago*).

III. Statiltiſche Mitteilungen. A. Religions⸗ und Heimatsverhältniſſe der Schüler.

Evang, Kath. Diſſ. Jsracl Einh. Alusw. Ausl.! Summa. 1) Am Anfang des Sommerſ.(B 4) 464 V 53 1 34 445 99 8 552² 2) Am Anfang des Winterſ.( 8 13 54 1 34 443 96 9 548 3) Am 1. Febr. 1893(B 11) 461 a 1 34 440 97 11 348

Von den Auswärtigen waren aus Kaſſels Umorten, ohne hier zu wohnen, im S: 69, im W: 65.

*) Wir haben eingeſandt: 2 von dem Lehrer der Naturgeſchichte entworfene Modelle zur Demonſtration des Stamms der Laub⸗ und Nadelhölzer, ſowie nach einem neuen Verfahren hergeſtellte Naturſelbſtabdrücke von Blättern ꝛc. und zwar grün auf weiß und weiß auf ſchwarz.