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sieht nach Ablauf eines Jahres einem Berichte darüber entgegen, was in dieser Hinsicht geschehen sei.
16. Juni. Dasselbe giebt eine neue Verfügung betreffs Ausstellung von Zeug- nissen über die amtliche Thätigkeit der Lehrer.
20. September. Dasselbe giebt Mitteilung von einem Ministerialerlass vom 12. September, betr. den Uebertritt von preussischen Lehranstalten an nicht- preussische Schulen.
17. September. Dasselbe teilt die Ministerialverfügung vom 4. September mit, der zufolge, wie früher, so auch am 1. Dezember 1890, anlässlich der allgemeinen Volkszählung der Unterricht auszufallen habe.
6. Oktober. Dasselbe teilt einen Ministerialerlass vom 16. Juli mit, wonach auch die nicht im Tauschverkehr stehenden Anstalten ein Exemplar ihrer wissen- schaftlichen Programmabhandlung an die Königliche Bibliothek in Berlin einzu- senden haben.
14. Oktober. Dasselbe übersendet Abschrift der neuen Bestimmungen über das bei Reisen Sr. Majestät des Kaisers seitens der Civilbehörden einzuhaltende Verfahren zur Kenntnissnahme.
16. Oktober. Dasselbe teilt eine Ministerialverfügung vom 14. Oktober mit, wonach aus Anlass des 90. Geburtstages des Generalfeldmarschalls Grafen von Moltke auf Befehl Seiner Majestät tags zuvor, am 15. Oktober, der regelmässige Schuluntericht ausfallen und eine entsprechende Schulfeier stattfinden soll.
18. Oktober. Dasselbe giebt davon Nachricht, dass mit Genehmigung des Herrn Ministers vom 11. Oktober die für den ordentl. Lehrer Dr. Lehmann beantragte Verlängerung des Urlaubs bis Ostern 1891 genehmigt worden sei.
28. Oktober. Dasselbe genchmigt die Wahl des Kaplans Jestädt zum wissen- schaftlichen Hilfslehrer für den katholischen Religionsunterricht an den 3 hiesigen städtischen höheren Schulen.
25. November. Dasselbe übersendet die von ihm aufgestellten u. von dem Herrn Minister genehmigten allgemeinen Grundsätze für die Reinigung und Auf- rechterhaltung der Sauberkeit an den höheren Schulen der Provinz und spricht die Erwartung aus, dass den darin festgesetzten Anforderungen nach aller Thun- lichkeit Genüge geleistet werde.
28. November. Dasselbe übersendet die Abschrift eines Ministerialerlasses, dem- zufolge gemäss Allerhöchster Bestimmung zur Erinnerung an den vor 250 Jahren erfolgten Regierungsantritt weiland des Grossen Kurfürsten das Schulhaus am 1. Dezember zu beflaggen sei.
30. Dezember 1890. Dasselbe veranlasst die Direktoren des Reg.-Bez., dafür Sorge zu tragen, dass die in ihren Anstalten eingeführten Choräle in derjenigen Form eingeübt und gebraucht werden, welche in dem von dem hiesigen Kon- sistorium herausgegebenen Choralbuch zum neuen Gesangbuch angegeben ist.
20. Januar 1891. Dasselbe genehmigt auf diesscitigen Antrag, dass die öffent- lichen Osterprüfungen auf 2 Sexten, 2 Quinten und 2 Quarten beschränkt werden.
4. Februar 1891. Dasselbe genehmigt auf diesseitigen Bericht die oben unter No. 2 erwähnte Anderung der Lektionsverteilung auch für das kommende Schuljahr.


