In den Bestimmungen über die Berechtigungen, welche der Besuch der Schule gewährt, ist keinerlei Veränderung eingetreten. Wir verweisen deshalb auf unsere Mitteilung in dem vorjährigen Programm(S. 25).
Schüler, welche die Anstalt verlassen sollen, sind von ihren Eltern rechtzeitig (am einfachsten durch eine schriftliche Anzeige, wozu der Schuldiener Formulare verabfolgt) abzumelden, insbesondere müssen die österlichen Abmeldungen jedenfalls vor dem Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. Nicht abgemeldete Schüler werden, auch wenn sie nach den Ferien sich nicht wieder einfinden, selbstverständlich in der Schülerliste weitergeführt und sind nach Kuratoriumbeschluss noch für einen Monat, event. für ein Vierteljahr schulgeld- pflichtig. 1
Die Beschlüsse über das Aufrücken oder Nichtaufrücken in höhere Klassen sind auf Grund der Verfügungen der höheren Behörden und nach eingehenden Konferenz- beratungen endgültig getroffen und können nicht abgeändert werden. Ich spreche deshalb die Bitte aus, von dem Versuche, durch persönliche Unterhandlungen Abänderungen herbei- zuführen, abstehen zu wollen; er würde erfolglos sein. Wir üben, soweit es die Rücksicht auf nicht ausser Acht zu lassende Vorschriften und das Interesse des Unterrichts erlauben, Milde*), erwarten aber von den Eltern, dass sie ihre Söhne zu gleichmässigem Fleisse anhalten.
Hinsichtlich der Wahl und jedes späteren Wechsels der Wohnung bei auswärtigen Schülern ist die vorherige Zustimmung des Direktors erforderlich. Die einheimischen Schüler haben einen Wohnungswechsel dem Direktor alsbald schriftlich mitzuteilen.
Das neue Schuljahr wird Montag den 6. April 1891, 8 Uhr früh, mit der Prüfung der zum Eintritt Angemeldeten seinen Anfang nehmen.
Ueber die Aufnahme in die Sexta gelten die Bestimmungen, dass sie in der Regel erst nach vollendetem neunten Lebensjahr erfolge, und dass die nachstehenden elementaren
Kenntnisse und Fertigkeiten erworben seien: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Hand- schrift; Fertigkeit, Diktirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments.
Die Schulgeldsätze sind für die Klassen VI bis III 75 M bezw. 100 M(Ausw.), für II und I 84 M bezw. 114 M.
3 In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete während der Schulzeit vormittags
von ½ 11— /½212, in dringlichen Fällen auch von 7—8 früh, in seinem Geschäftszimmer zu
sprechen.
Kassel, Mitte Februar 1891. Dr. Karl Ackermann,
Direktor.
*) In den letzten Jahren hat an unserer Anstalt der Prozentsatz der Versetzten betragen 82,2. Für den ganzen Staat hat man den Durchschnitt auf 66 ⁄% berechnet.


