Jahrgang 
1890
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Das neue Schuljahr wird Montag den 14. April 1890 mit der Prüfung der zum Eintritt Angemeldeten seinen Anfang nehmen. Zu derselben haben sich die Schüler um 8 Uhr vormittags einzufinden und Papier und Feder mitzubringen.

Ueber die Aufnahme in die Sexta gelten die Bestimmungen, dass sie in der Regel erst nach vollendetem neunten Lebensjahr erfolge, und dass die nachstehenden elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten erworben seien:

Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und r reine Hand- schrift; Fertigkeit, Diktirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den

4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und

Neuen Testaments..

Für die Aufnahme in die übrigen Klassen giebt die oben unter IC mitgetheilte Uebersicht über den im letzten Schuljahr ertheilten Unterricht das Mass der noth- wendigen Kenntnisse an. Die Aufnahme ist an die Bedingung geknüpft, dass der Auf- zunehmende in allen Lehrfächern sich das Pensum der nächst niederen Klasse so angceignet hat, dass er mit den bisherigen Schülern gleichen Schritt zu halten im Stande ist.

Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 7 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Unterzeichneten, auch darf später ohne vorherige Zu- stimmung des Direktors die Wohnung nicht gewechselt werden.

Die Schulgeldsätze sind für die Klassen Sexta bis Tertia 75 Mark für Ein- heimische, 100 Mark für Ausvärtige; für die Klassen Sekunda und Prima 84 Mark, bezw. 114 Mark.

In Schulangelegenheiten ist der Unterzeiehnete an jedem Schultage vormittags von ½ 11 pis ½ 12 in seinem Geschäftszimmer(Hedwigstrasse l, eine Treppe hoch) zu sprechen.

Kassel, am 2. März 1890.

Dr. Karl Ackermann, Direktor.