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V. An die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 17. April 1882 mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Dieselben haben sich Vormittags pünktlich um 8 Uhr im Schulgebäude einzufinden. Die für die Anmeldung erforderlichen Bescheinigungen müssen aber vorher dem Unter- zeichneten vorgelegt und das Abgangszeugniss der zuletzt besuchten Schule schon vorher eingeliefert sein.
Hinsichtlich der Vorschule ist seitens der städtischen Behörden alles Erforderliche soweit vorbereitet, dass, falls nicht unvorhergesehene Hindernisse eintreten sollten, die neue, zur Vorbereitung für die beiden städtischen Realschulen bestimmte Vorschule mit dem Beginne des neuen Schuljahres ins Leben treten kann. Da indess bis zu diesem Termin die für die neue Vorschule in Aussicht genommenen Lokale(im Kunsthause, Stündeplatz 16 ½) voraussichtlich noch nicht disponibel sein werden, so werden die betreffenden Klassen bis zur Räumung der neuen Lokale noch in den bis- herigen Räumen in dem Gebäude der Realschule II. O. verbleiben. Da jedoch die Zahl der Anmeldungen für die Klasse Drei pereits die zulässige Maximalzahl überschreitet, so wird eine Anzahl dieser sechsjährigen Knaben in einem anderen Febale unterrichtet werden müssen. Etwaige Wünsche der Eltern in dieser Hinsicht können noch bei dem Beginne des Schuljahres berücksichtigt werden, weshalb es diesmal doppelt erwünscht ist, wenn die Eltern selbst in Person die Zu- führung bewirken.
Das Schulgeld peträgt monatlich in Sexta und Quinta 5 M(für Auswärtige 6,50 M), in Quarta und Tertia 6 M.(für Auswärtige 8 M), in Sekunda und Prima 7 M(für Auswärtige 9,50 M). Dasselbe wird in gleicher Weise wie die städtischen Steuern im Rathause an den Steuer- und Schulgeld-Einnehmer gezahlt und wird auf den Schulgeldzahlzetteln, die an die Schüler baldthunlichst nach Beginn des Schuljahres abgegeben werden, quittiert. Es ist zum Voraus zahlbar und muss stets spätestens bis zum Schlusse eines jeden Monats für diesen bezahlt werden, da es andernfalls vom 4. des nächsten Monats an der kostenpflichtigen zwangsweisen Beitreibung unterliegt. Ueber etwaige Befreiungen und Erlasse ist das Nähere in den Schülergesetzen mit- geteilt, welche letztere sich in der Hand eines jedes Schülers befinden. Die Schulgeldzahlung beginnt bei solchen Schülern, die Ostern eintreten, mit dem 1. April, bei solchen, die im Laufe des Schuljahres eintreten, mit dem Eintrittsmonat, es sei denn, dass der Eintritt in der zweiten Hälfte eines Monats erfolgt, in welchem Falle die Zahlung erst vom nächsten Monat anfkängt. Die Schulgeldzahlung hört auf bei schulpflichtigen Knaben mit dem Schlusse des Quartals, in welchem der Abgang erfolgt. Für nicht mehr schulpflichtige Schüler dagegen und bei unfrei- willigem Abgang wird das Schulgeld nur bis zum Schlusse des Abgangsmonats erhoben. Die Schulpflicht endigt bei evangelischen Schülern mit der Confirmation, bei anderen mit dem Schlusse desjenigen Schulhalbjahrs, in welchem das 14. Lebensjahr vollendet wird. Bei solchen Schülern, die Ostern abgehen, wird ohne Rücksicht darauf, ob der Schluss des Schuljahres in den April fällt, das Schulgeld nur bis Ende März erhoben, wenn die Abmeldung rechtzeitig erfolgt.
Für solche Schüler, die zu Hause zur Anfertigung ihrer Schularbeiten nicht die nötige Ruhe oder die etwa erforderliche Aufsicht haben können, besteht nach wie vor eine tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden unter Aufsicht eines Lehrers, ein sogenanntes Silentium. Das Honorar hierfür betrügt monatlich drei Mark. Anmeldungen hierzu und ebenso demnächst die Abmeldungen sind an den Direktor zu richten.
Privatunterricht neben dem Schulunterrichte kann nur in den seltensten. namentlich solchen Fällen für zweckmässig gehalten werden, wo Krankheit oder ähnliche Umstände eine Zeit lang regelmässiges Fortschreiten gehindert haben. In solchen Fällen muss eine direkte Verständigung mit dem Klassen-Ordinarius oder dem Direktor empfohlen werden. Der letztere ist zu diesem Zwecke, wie in jeder anderen, einzelne Schüler oder die ganze Anstalt petreffenden, Angelegenheit an jedem Wochentage, Vormittags von 11 bis 12 Uhr, in seinem Geschäftszimmer im Schulgebäude zu sprechen.


