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V. An die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 21. April mit der Prüfung und Aufnahme der neu angemeldeten Schüler. Die letzteren haben sich sämmtlich, auch diejenigen, die noch keinen Unterricht erhalten haben, Morgens präcis 8 Uhr im Prüfungssaale(Hedwigstrasse 1) einzufinden.
Leider wird voraussichtlich immer wieder der Fall eintreten, dass die Angemeldeten, selbst wenn sie die für die betreffende Classe erforderlichen Vorkenntnisse besitzen, nicht sämmtlich werden Aufnahme finden können. Bis heute bleiben wenigstens die Abmeldungen abermals noch erheblich hinter den Anmeldungen zurück.
Es wird desshalb eine Reihe von Classen wieder die zulässige Maximalzahl von Schülern haben. So lange diess der Fall ist, muss die Schule bei den Schülern der betr. Classen ganz besonders auf die Unterstützung der Eltern rechnen. Es ist darum sehr erfreulich, es hier aussprechen zu können, dass die vor einem Jahre an gleicher Stelle des Programms (Abschnitt V.) in dieser Richtung ausgesprochenen Wünsche nicht unbeachtet geblieben sind. Es ist eine ganze Reihe von Fällen, wo direct nachgewiesen werden kann, dass die dort angeführten Mittel den günstigsten Erfolg gehabt haben.
Diess ermuthigt mich, auf demselben Wege fortzufahren. Denn ich halte mich nur noch mehr als früher sowohl davor gesichert, dass die Eltern in meinen Wünschen einen Vorwurf finden würden, als vor der Annahme, dass die Schule von ihrer Pflicht irgend Etwas auf die Eltern abwälzen wollte. Es handelt sich ja nur darum, dass die Eltern in den Fällen, wo ein Schüler durch irgend welche Umstände in seiner regelmässigen Entwickelung gestört ist, dazu zu helfen, dass das richtige Gleichgewicht wieder hergestellt werde.
Ich weise daher zunächst wieder darauf hin, dass für solche Schüler, die zur An- fertigung ihrer Schularbeiten die etwa erforderliche Aufsicht im elterlichen Hause nicht haben können oder auch daselbst nicht ungestört genug bleiben, in der Schule vor wie nach eine tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden unter Aufsicht eines Lehrers, ein sogenanntes Silentium, eingerichtet ist und dass Anmeldungen hierzu an den Rector zu richten sind.
Wegen der in Quarta, Quinta, Sexta und Eins zu führenden Aufgabebüchern, sowie wegen der in ausserordentlichen Fällen einzurichtenden wöchentlichen Censur muss ich mich auf das vorjährige Programm beziehen.
Besonders hervorheben möchte ich diesmal die schriftlichen Arbeiten der Schüler. Wenn schon ein Schüler, der seine Schulbücher und Materialien in Unordnung gerathen lässt und gar sich Strafen dadurch zuzieht, sich schlecht empfiehlt und direct sein eigenes Fort- schreiten hemmt, wie viel mehr gilt dies von einem Schüler, der die ihm aufgegebenen Arbeiten unpünktlich oder nachlässig zur Ausführung bringt! Die mündlichen Leistungen der Schüler können die Eltern nicht direct beobachten, also nur unsicher beurtheilen. Wohl aber können sie von den schriftlichen Arbeiten regelmässig Kenntniss nehmen. Die Censur des Lehrers zeigt ihnen auch in jedem Falle sofort, wie die Arbeit sich zu der Normalleistung der betreffen- den Stufe verhält. Verdientes Lob wird dann zu neuem Eifer anspornen und die Kenntniss- nahme von mangelhaften oder gar ungenügenden Leistungen wird und muss Veranlassung Beben, nachzuforschen, ob Nachlässigkeit oder Flüchtigkeit oder Unaufmerksamkeit in der Stunde oder durch früheren Unfleiss oder andere Umstände hervorgerufene Lücken als Ursache anzusehen sind und in jedem Falle den Eltern die Pflicht auferlegen, auch ihrerseits zur Be- seitigung der Uebelstände mitzuhelfen.
Privatunterricht ist im allgemeinen neben dem Schulunterricht niemals erforderlich und zu empfehlen. Nur in den Fällen, wenn ein Schüler durch Krankheit oder ühnliche Störungen eine Zeitlang entweder direct die Schule zu besuchen oder doch regelmässig fleissig und aufmerksam zu sein und somit regelmässig fortzuschreiten gehindert war, kann Privat- unterricht, aber nur vorübergehend, am Platze sein. Ob der Fall vorliegt, oder ob ein anderes Mittel zu empfehlen sei, darüber wird in der Regel eine Verständigung mit dem betreffenden Lehrer oder dem Classenordinarius oder dem Rector zweckmässig sein.


