Jahrgang 
1876
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IV. Ordnung der öffentlichen Prüfung.

Die öffentliche Prüfung der Herbstklassen findet im Herbst statt.

Die Zeichnungen der Schüler sind wie bisher während der ganzen Prüfung in einem Zim mer neben dem Prüfungssaale zur Ansicht ausgestellt, die Hefte der Schüler legen im Saale selbst während der Prüfung jeder einzelnen Klasse auf.

Donnerstag den 6. April.

8 Quinta a: Gesang. Französisch Aschermann. 8 ²⁰ Rechnen... Wiegand. 8 40 Quinta b: Rechnen.... Hartmann. 9 Geschichte.. Seibt. 9 2⁰ Eins a: Deutsch.... Bach. 9 ⁴⁰ Rechnen.. PBach. 10 Eins b: Heimathskunde.. Schellhas. 10 25 Gesang. Deutsch Schellhas. 10 10 Zwei a: Religion.... Laas. 11 Deutsch... Laus. 11 20 Zweib: Rechnen.... Eberhard. 11 40 12 Deutsch... Eberhard. 3 Secunda a: Arithmetik.... Dr. Ackermann. 3 30 Französisch.. Feitel. 4 Secunda b: Deutsch.... Pf. Spangenberg. 4 ³0 5 Geometrie.. Haritmann. Freitag den 7. April. 8 Quarta a: Gesang Deutsch. Feitel. 8 ²⁵ Geometrie.. Dr. Kessler. 8 50 Quarta b: Franzöͤsisch... Dr. Wachenfeld. 9 ¹ Geschichte.. Klinckerfues. 9 40 Sexta a: Rechnen.... Grün 10 Religion... Deiss. 10 20 Sextab: Deutsch.... Heidenreich. 10 ⁴⁰ Französisch.. Aschermann. 11 Drei a: Deutsch... Harhert. 11 ¹⁵ Rechnen... Murkert. 11 ³³ Drei b: Religion.... Dezss. 11 ³0 12 t0 Deutsch... Deiss. 3 Sezxta a: Turnen..... Eberhard. 3 20 Qquinta bu. c: Turnen..... Laus. 3 40 Tertia a u. b: Turnen..... Grün.

Sonnabend den S. April.

8 Tertia a: Gesang Französisch Stern. 8 ²⁵ Arithmetik.. Harlmann. 8 50 Tertia b: Englisch.... Zam. 9 ¹⁵ Naturkunde. Dr. Ackermann 9 ¹° Prima: Französisch... Köse. 10 ¹0 10 40 Englisch.. Spangenberg.

10 5° Gesang. Entlassung der Abiturienten. Versetzung und Austheilung der Zeugnisse von Prima bis Quarta.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 24. April, Morgens 8 Uhr mit der Prüfung und Aufnahme der neu angemeldeten Schiller.

Für solche Schüler, die zur Anfertigung ihrer Schularbeiten die etwa erforderliche Auf- sicht im elterlichen Hause nicht haben können oder auch daselbst nicht ungestört genug bleiben, ist in der Schule eine tägliche Arbeitszeit unter Aufsicht eines Lehrers, ein sogenanntes Silentium, eingerichtet. Anmeldungen hierzu sind bei dem Rector anzubringen, der auch gern nähere Aus- kunft darüber ertheilt..

Die Schule ist darauf bedacht, durch die den Schülern aufgegebene häusliche Beschäfti- gung den Erfolg des Unterrichts zu sichern und die Schüler zu selbständiger Thätigkeit anzuleiten, aber nicht einen der körperlichen und geistigen Entwickelung nachtheiligen Anspruch an die Zeit- dauer der häuslichen Arbeit der Schüler zu machen. In beiden Hinsichten hat die Schule auf die Unterstützung des elterlichen Hauses zu rechnen. Es ist die Pflicht der Eltern und deren Stell- vertreter, auf den regelmässigen häuslichen Fleiss und die verständige Zeiteintheilung ihrer Kinder selbst zu halten, aber es ist ebensosehr ihre Pflicht, wenn die Forderungen der Schule das

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