der Landhäuser, Hôtels und Restaurationen, öffentlichen Gebäude; dann der Schulen, Kirchen und Kapellen, endlich der landwirtschaftlichen und der Fabrikgebäude.
Entworfen sind und in Grundrissen, Ansichten und Durchschnitten gezeichnet:
1. Bahnwärterhaus.
2. Schleussenwärterhaus.
3. Ländliches Wohnhaus in Ziegelrohbau, gothische Formengebung. Freie Lage im Garten.
4. Reicheres Landhaus in Quader-Konstruktion und Anwendung von Putzflächen, in reicheren Renaissance-Formen. Freie Lage im grossen Park. Dasselbe enthält die Wirtschafts- räume im hohen Kellergeschoss, die Wohn-, Schlaf- und Dienerzimmer im Erdgeschoss, einem Ober- und Knie-Geschosse.
5. Wohn- und Geschäftshaus für einen Rechtsanwalt, auf einer rechtwinkligen Eckbaustelle von schmalerer Front an der Hauptstrasse und grösserer Frontlänge an der Nebenstrasse. Geschäftslokalitäten und Wohnung des Besitzers bezw. im Erd- und im ersten Ober- geschoss. Eine Mietswohnung mit besonderem Eingange und Treppe im zweiten Ober- geschoss. Ausführung in mässig reichem Ziegel-Rohbau. Renaissance.
6. Wohn- und Geschäftshaus für ein grösseres Konfektionsgeschäft, welches auf rechtwink- liger Eckbaustelle errichtet in dem Erd-, einem Zwischen- und dem ersten Ober-Geschoss Laden, Lager, sonstige Geschäftsräume und die Wohnung des Besitzers und in einem zweiten Obergeschosse eine grössere Mietswohnung enthält. Ausführung in Quaderbau mit Putzflächen. Reichere Renaissance-Formen.
7. Entwurf zu einem kleinen Museum für eine Kreisstadt, bestimmt, die im Kreise auf- gefundenen kunstgewerblichen Gegenstände älterer Zeit aufzunehmen. Ausführung Ziegel- rohbau. Renaissance.
8. Als häusliche Arbeit das Projekt zu einer öffentlichen Waschanstalt für eine kleinere Stadt, mit ausführlicher Begründung und Beschreibung der gewählten Konstruktionen und Anordnungen.
Die Gebäudedetails, Sockel, Gesimse, Thüren, Fenster u. s. f. sind im Vorjahre in kleinerem Massstabe sowie in natürlicher Grösse bereits gezeichnet. In dem gegenwärtigen zweiten Kurse ist eine grössere Zahl von Details in Gestalt von Werkzeichnungen angefertigt und verschiedene reichere gewerbliche Gegenstände entworfen und gezeichnet— wie: Giebel, Fenster, Kirchenfenster, Kirchthüren und grosse Beschläge zu denselben; Fussbodengeplätte für einen gegebenen Grundriss; Anordnung eines Kirchengestühls wie vor; Entwurf der Stuhlformen und Zeichnung in natürlicher Grösse. Kirchengeräthe. Dekorationen in Glas- und Holzmalerei für ein reicheres Fenster. Per- spectiven von einem antiken Theater resp. von der Anordnung der Sitze in demselben. Details zu Wandmalereien.—
Allgemeine Maschinenlehre. Encyklopädische Ubersicht von Kraft- und Arbeitsmaschinen in annähernd demselben Umfange und derselben Ordnung, wie der Kursus der speziellen Maschinen- lehre in Abteilung b, aber mit Ausschluss aller Berechnungen, in beschreibender Manier und, wie selbstverständlich, mit grösserer oder geringerer Ausführlichkeit, je nachdem die einzelnen Partien der baugewerblichen Thätigkeit näher stehen oder ferner liegen. 2 St. Plümer.
Die praktischen Arbeiten in der Werkstülle haben nicht den Zweck, die Handfertigkeit der Schüler dieser Abteilung im Gebrauch der Werkzeuge möglichst zu fördern, sondern sie sollen,


