Jahrgang 
1870
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Nachträge

zu dem Programm der Anstalt für 1870.

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In Betreff der im Oster-Programm 1870 angeführten Berechtigungen, deren Verleihung in Aussicht gestellt und an die vollständige Durchführung des daselbst mitgetheilten Lehrplans geknüpft war, kann jetzt folgendes Thatsächliche bemerkt werden.

1) Bereits in dem mit Herbst 1870 abschliessenden Schuljahre hatte die Anstalt bei Sr. Excellenz dem Herrn Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten die Erlaubniss eine Entlassungsprüfung*) nach dem Reglement vom 21. März 1870 abzu- halten nachgesucht und diese mit der Auflage erhalten, Prüfungsakten und Zeichnungen dem Königlichen Ministerium einzureichen.

*) Es wird zur Verständigung zwischen dem Publikum und der Schule über den Werth, welcher diesen Prüfungen resp. dem Besitze eines Zeugnisses der Reife beizumessen ist, und über die Bedeutung, welche die in den Zeugnissen zur Anwendung gebrachten Prädikate haben, nothwendig sein, die Bestimmungen des Reglements von allgemeinem Interesse hier kurz zusammenzustellen.

Durch die Prüfung soll der Umfang und die Sicherheit der Kenntnisse, welche der Examinand beim Abschluss seiner Schulzeit erlangt, sowie das Mass der Fertigkeit, welche er sich durch die während des Unterrichts mit ihm vorgenommenen Uebungen in der selbstständigen Anwendung seines Wissens erworben, endlich der Grad seiner Leistungen in den graphischen Fächern festgestellt werden. Auf Grund der Ergebnisse dieser Prüfung wird ihm dann ein Zeugniss ausgefertigt, dessen Glaubhaftigkeit durch den Charakter der Prüfung in jeder möglichen Weise gewährleistet ist, und das in Folge dessen seinem Inhaber als werthvolle⸗ Dokument, um sich in die verschiedenen Lebensstellungen einzuführen dem Publikum ala eine sichere Stütze zur Beurtheilung des Inhabers zu dienen geeignet ist.