Jahrgang 
1928
Einzelbild herunterladen

15

Der schulamtliche Arzt, Herr Geheimrat Dr. Rockawitæ, untersuchte im Verlauf des Sommerhalbjahres sämtliche Schüler der Anstalt für die Teilnahme am orthopädischen Turnunterricht.

Am 10. 3. 1928 besichtigte der Fachberater für den Zeichenunterricht für Hessen-Nassau und Westfalen, Herr Professor Michel, den Zeichenunterricht der Anstalt.

Unter dem Vorsitz des Direktors fand am 2. und 3. März 1928 die Reifeprüfung statt. Die Entlassung der Abiturienten führte am 15. März 1927 die Schüler in der Aula zusammen. Der Direktor legte in eine kurze Ansprache die Abschiedsgrüße der Schule.

Am 10. April 1928 verschied im 78. Lebensjahre Professor Dr. h. c. Adolf Stoll. Das Staatliche Friedrichs-Gymnasium zu Kassel, dessen Mitarbeiter er vier Jahrzehnte lang war, verliert in ihm seinen Senior, der durch seltene Pflichttreue und unermüdlichen Eifer im Amt, durch wissenschaftliche Betätigung und rastlose Arbeitsfreude wie von jeher so bis zur letzten Lebensstunde, durch liebenswürdige Herzensgüte und eine alle Krankheitsbeschwerden über- windende heitere Lebenskraft, uns allen ein hochbeachtbares Vorbild bleiben wird. Wir werden sein nicht vergessen.

VII. Erlasse und Verfügungen.

Mitteilungen an die Erziehungsberechtigten.

Sämtliche Lehrer haben bestimmte, den Schülern bekannte Sprechstunden angesetzt, in denen sie auch ohne vorherige Anmeldung im Schulgebäude zu sprechen sind. Anmeldung ist erwünscht, wenn die Eltern Erkundigungen einziehen wollen, die ohne vorherige Rücksprache des Klassenleiters mit anderen Lehrern unmöglich sind. Es wird im Sinne einer einträchtigen Zusammenarbeit von Schule und Haus gebeten, von den Sprechstunden reichlich und recht- zeitig Gebrauch zu machen.

Urlaubsgesuche sind vorher einzureichen. Für einen Tag beurlaubt der Klassenleiter, für mehrere Tage der Anstaltsleiter. Urlaub im Anschluß an die Ferien rechtfertigt lediglich ein ärztliches Gutachten.

Im Falle der Erkrankung eines Schülers sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, möglichst am ersten Tage der Erkrankung des Schülers(gegebenenfalls durch Postkarte) die Schule in Kenntnis zu setzen. Nach längerer Versäumnis des Unterrichts ist bei Wieder- aufnahme des Unterrichts eine Bescheinigung über Art und Dauer der Krankheit mitzubringen.

Die Schüler der Anstalt sind gegen Unfälle auf dem Schulwege, auf dem Schulgrundstück und bei sämtlichen Veranstaltungen der Schule und der Schülervereine versichert. Der Versicherungsbetrag betraas 1,50 RM. Dieser Schutz kann nur weiterhin durch den Verband öffentlicher Versicherungs-Anstalten Deutschlands gewährt werden, wenn bei kleinen Schäden nicht Mißbrauch getrieben wird mit ärztlicher Hiilfe.

Befreiung vom Turn- und Turnspielunterricht kann von der Schule aus nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses erfolgen, und zwar nur auf die Dauer eines halben Jahres. Um rechtzeitige Einreichung der Befreiungsgesuche zum Halbjahrsbeginn wird höflichst gebeten.

Durch Erlaß vom 12. März 1924 hat der Herr Minister festgesetzt, daß für die Aufnahme in die Sexta Folgendes zu fordern ist:

Heimatkunde. Bekanntschaft mit der heimatlichen Umwelt, Fähigkeit zur Wiedergabe einiger heimatlicher Sagen und Geschichten, soweit die Umwelt Anknüpfungspunkte dafür bietet, Verständnis der wichtigsten erdkundlichen Grundbegriffe, für 8 ie Heimat den anschaulichen Inhalt liefert, einiges Verständnis eines einfachen Planes des Heimatortes und einer einfachen Karte seiner nächsten Umgebung(Kreiskarte), Kenntnis einiger wichtiger

Pflanzen und Tiere der Heimat.

Deutsch. higbei zur Anfertigung einer kurzen Niederschrift über einen Gegenstand, der der kindlichen Erfahrung oder Einbildungskraft naheliegt, ohne wesentliche Verstöße 5 die Rechtschreibung(in Bezug auf lauttreue Schreibung, Umlaut, Kürze und Länge der elbstlaute, Großschreibung der Dingwörter) und den Satzbau. Bei der Wahl des Gegen-