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einer einträchtigen Zusammenarbeit von Schule und Haus gebeten, von den Sprechstunden reichlich und rechtzeitig Ge- brauch zu machen.
Urlaubsgesuche sind vorher einzureichen. Für einen Tag beurlaubt der Klassenleiter, für mehrere Tage der Anstaltsleiter. Urlaub im Anschluß an die Ferien rechtfertigt lediglich ein ärztliches Qutachten.
Im Falle der Erkrankung eines Schülers sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, möglichst am ersten Tage der Erkrankung des Schülers(gegebenenfalls durch Postkarte) die Schule in Kenntnis zu setzen. Nach längerer Versäumnis des Unterrichts ist bei Wiederaufnahme des Unterrichts eine Bescheinigung über Art und Dauer der Krankheit mitzubringen.
Die Schüler der Anstalt sind gegen Unfälle auf dem Schulwege, auf dem Schulgrundstück und bei sämtlichen Veranstaltungen der Schule und der Schülervereine versichert. Der Versicherungsbetrag beträgt 1926/27 RM. 0,65, von 1927/28 ab RM. 1.50. Dieser Schutz kann nur weiterhin durch den Verband öffentlicher Versicherungs-Anstalten Deutsch- lands gewährt werden, wenn bei kleinen Schäden nicht Mißbrauch getrieben wird mit ärztlicher Hfilfe.
Befreiung vom Turn- und Turnspielunterricht kann von der Schule aus nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses erfolgen, und zwar nur auf die Dauer eines halben Jahres. Um rechtzeitige Einreichung der Befreiungsgesuche zum Ralbjahrsbeginn wird höflichst gebeten.
Durch Erlaß vom 12. 3. 1924 hat der Herr Minister festgesetzt, daß für die Aufnahme in die Sexta Folgendes zu fordern ist:
Heimatkunde. Bekanntschaft mit der heimatlichen Umwelt, rähigkeit zur Wiedergabe einiger heimatlicher Sagen und Geschichten, soweit die Umwelt Anknüpfungspunkte dafür bietet, Verständnis der wichtigsten erdkundlichen Grund- begriffe, für die die Heimat den anschaulichen Inhalt liefert, einiges Verständnis eines einfachen Planes des Heimatortes und einer einfachen Karte seiner nächsten Umgebung(Kreiskarte), Kenntnis einiger wichtiger Pflanzen und Tiere der Heimat.
Deutsch. Fähigkeit zur Anfertigung einer kurzen Niederschrift über einen Gegenstand, der der kindlichen Erfahrung oder Einbildungskraft naheliegt, ohne wesentliche Verstöße gegen die Rechtschreibung(in Bezug auf lauttreue Schreibung, Umlaut, Kürze und Länge der Selbstlaute, Großschreibung der Dingwörter) und den Satzbau. Bei der Wahl des Gegen- standes und der Fassung der Anfgabe ist einige Freiheit zu lassen. Kenntnis der lateinischen Schrift. Fließendes, lautrichtiges und sinngemäßes Lesen leicht faßlicher Lesestücke in deutscher und lateinischer Druckschrift. Wiedererzählung des Haupt- inhalts, sofern sich das Stück dazu eignet. Sprechen einiger selbstgewählter Gedichte mit deutlicher Aussprache und schlichtem Vortrag. Einige Sicherheit im Bestimmen der Teile eines einfachen Satzes(Satzgegenstand und Satzaussage) und der wichtigsten Wortarten(Dingwort, Zeitwort, Eigenschaftswort, Zahlwort, Fürwort). Erkennen und Bilden der wichtigsten Biegungsformen des Dingwortes und des Zeitwortes(Gegenwart, 1. Vergangenheit und Zukunft der Wirklichkeit in der Tätigkeitsform).
Rechnen. Schätzen anschaulich gegebener Längen, Kenntnis der Geldscheine und Geldstücke und der wichtigsten Längen- und Flächenmaße und Gewichte. Verständige Lösung kleiner Sachaufgaben aus dem Gesichtskreis der Kinder, deren sprachliche Einkleidung keine Schwierigkeiten bietet. Sicherheit im kleinen Einmaleins und in den darauf zurück- gehenden Teilungsaufgaben, im Zusammenzählen, Abziehen und Vervielfältigen. Kopfrechenaufgaben mit leicht behalt- baren Zahlen. Bekanntschaft mit den einfachen Brüchen. Lösung leichter entsprechender Aufgaben. Schriftliches Zusammen- zählen. Abziehen. Malnehmen und Teilen(das letzte mit höchstens zweistelligen Teilern) im Zahlenraum bis etwa zur Million.
Zeichnen. Zeichnen eines einfachen, dem Kinde vertrauten Gegenstandes aus dem Gedächtnis(mit Stift oder Kohle). Die Ferien für das Schuljahr 1927 sind vom Herrn Oberpräsidenten folgendermaßen festgesetzt:
Schulschluß Schulbeginn Ostern 1927.............. 9. 4. 1927 26. 4. 1927 Pfingsten............... 3. 6. 14. 6. Sommer.............. I. 7. 2. 8. Herbst................ 27. 9. 12. 10. Weihnachten............. 21. 12. 5. 1. 1028 Schluß des Schuljahres......... 31. 3. 1928
Kassel, den 1. Mai 1927. Dr. Luckhard, Studiendirektor.


