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ausgehändigt; ein etwa geleiſteter Vorſchuß kommt hiervon in Abzug. Der Reſt von 10 ℳ und die Koſten der Rückfahrt werden erſt ausbezahlt, wenn die Legitimationskarte bei ihrer Rückgabe einen wenigſtens viermaligen Beſuch des Deutſchen Muſeums erſehen läßt.
Die Legitimationskarte iſt bei jedesmaligem Beſuche des Deutſchen Muſeums an der Kaſſe behufs Beſcheinigung vorzuweiſen.
Der Stifter des Reiſeſtipendiums oder die Schule bezw. Anſtalt, welcher das Reiſeſtipendium zugewendet iſt, kann verlangen, daß der Stipendiat einen kurzen Bericht über den Beſuch des Deutſchen Muſeums einreicht. 3
§ 11. Das Deutſche Muſeum wird dafür Sorge tragen, daß den Stipendiaten bei dem Beſuche des Deutſchen Muſeums die erforderlichen Aufklärungen und Erläuterungen über die einzelnen Muſeums⸗ objekte in geeigneter Weiſe erteilt werden.
§ 12. Auf Verlangen werden vom Deutſchen Muſeum unverbindliche Ratſchläge über Unterkunft und Verpflegung bei überſendung der Legitimationskarte erteilt.
Die Wohltat dieſer Stiftung hat als erſter in den Sommerferien der Oberprimaner Schaub genoſſen..
VII. Mlitteilungen an die Schüler und ihre Eltern
1. Den Primanern iſt zu mäßigem Gebrauch der Beſuch des Ratskellers, des Kaſſeler Hofs und der Konditorei von Paulus ſowie für den Sommer auch der Reſtauration in der Aue für die Zeit zwiſchen ½ 8 und 10 Uhr abends geſtattet. Außerdem haben ſie am Sonnabend, abends von 8—10 Uhr, ihren Geſangverein unter Leitung des Herrn Prof. Dr. Brede. Für andere Klaſſen beſteht keine Erlaubnis zum Wirtshausbeſuch. Die Schüler ſind angewieſen(abgeſehen von vidhn Ausnahmen) im Sommer von 8, im Winter von 6 Uhr abends ab ſich in der Regel zu Hauſe zu halten.
2. Die Aufnahmeprüfung findet für Sexta Freitag den 3. April, nachmittags 3 Uhr, ſtatt, für die anderen Klaſſen Dienstag, den 21. April, vormittags 9 Uhr.
3. Die Ferien ſind folgendermaßen feſtgeſetzt:
Schluß des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Oſtern 1914: Sonnabend, 4. April Dienstag, 21. April Pfingſten: SFrreitag, 29. Mai Freitag, 5. Juni Sommer: Freitag, 3. Juli Dienstag, 4. Auguſt Michaelis: Dienstag, 29. September Donnerstag, 15. Oktober Weihnachten: Mitlwoch, 23. Dezember Dienstag, 5. Januar 1915 Oſtern 1915: Mittwoch, 31. März 1915
4. Urlaub im Anſchluß an die Ferien kann nur auf Grund ärztlicher Beſcheinigung gewährt und muß ſpäteſtens eine Woche vor Ferienanfang beantragt werden.
5. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21. April. Sämtliche Schüler erſcheinen an dieſem Tage morgens 8 Uhr im Gymnaſium.
6. Der Direktor iſt in allen Angelegenheiten der Schüler für die Eltern und deren Ver⸗ treter an jedem Schultage von 12—1 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Die Sprechſtunden der übrigen Lehrer werden durch Aushang im Schulgebäude bekannt gegeben. Empfohlen wird, den beabſichtigten Beſuch am Tage vorher anzumelden.
Caſſel, im März 1914. Prof. Glogau, Direktor.


