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9. Das Stipendium der Lotzſchen Stiftung(Kapital 6000 ℳ, ſ. Jahresber. 1880 S. 25, 1881 S. 68) iſt für 1913 an den Abiturienten Praetorius vergeben worden.
10. Die Zinſen der Dr. Friedrich Großſchen Stiftung(Kapital 3244,04 ℳ, ſ. Jahresber. 1881 S. 13) wurden zur Hälfte dem Obertertianer Lottig, zur andern Hälfte dem Sextaner Paul verliehen.
11. Das Luther⸗Stipendium(Kapital 5037,07 ℳ, ſ. Jahresber. 1884 S. 37) erhielt der stud. theol. Wilhelm Weber aus Caſſel..
12. Die Gideon⸗Vogt⸗Stiftung(Kapital 6455,48 ℳ, ſ. Jahresber. 1894 S. 14) wurde für 1913 dem Sextaner Paul verliehen.
13. Das Stipendium der Oskar Kius⸗Stiftung(Kapital 15 000 ℳ, ſ. Jahresber. 1904 S. 12) erhielt für 1913 der cand. phil. Wilhelm Spohr. Bücher aus der Stiftung erhielten am 10. XII. aus 0I Scheel, Peine, aus UI Endemann, Dove, aus 0II Kurzrock, Baltzer.
14. Die aus der Stölzel⸗Stiftung(Kapital 1000 ℳ, ſ. Jahresber. 1904 S. 10) für die Schülerbibliothek angeſchafften Bücher ſtehen unter V 1, c.
15. Aus der Heyl⸗Stiftung(ſ. Jahresber. 1906 S. 35) erhielten je ein Exemplar des Werkes von Boos„Geſchichte der rheiniſchen Städtekultur“ die Abiturienten Weber und Fenge.
16. Rudolf Brede⸗Stiftung(Kapital 2881,04 ℳ, ſ. Jahresber. 1912 S. 18).
17. Reiſeſtiftung Seiner Majeſtät des Kaiſers(vergl. Jahresbericht 1912 S. 17). Laut Mitteilung des Deutſchen Muſeums in München vom 20. Januar 1913,„hat Seine Majeſtät der Kaiſer dem Deutſchen Muſeum eine Stiftung überwieſen, aus deren Zinſen alljährlich einem Schüler des Friedrichs⸗Gymnaſiums Caſſel eine Reiſe nach München und das Studium des Deutſchen Muſeums ermöglicht werden ſoll, ſo daß er aus den Meiſterwerken früherer Zeiten Belehrung und Anregung für ſeine eigene Zukunft ſchöpfen kann.“
Aus den Satzungen der Reiſeſtiftung des Deutſchen Muſeums:
§ 1. Die Reiſeſtiftung des Deutſchen Muſeums hat den Zweck, minderbemittelten, nicht in München anſäſſigen, jungen Leuten beiderlei Geſchlechts das Studium des Deutſchen Muſeums zu ermöglichen und ihnen dadurch neue Anregung für ihren Beruf zu geben.
Für die Stiftung kommen in erſter Linie Schüler und Abſolventen von höheren Lehranſtalten, Mittelſchulen, Lehrerſeminaren und Fachſchulen, ferner auch Lehrlinge und jüngere Arbeiter, für deren weitere Ausbildung ein Beſuch des Deutſchen Muſeums beſonders erwünſcht erſcheint, in Betracht.
§ 3. Für jeden geſtifteten Kapitalsbetrag von 1500 ℳ ſoll alljährlich einem Stipendiaten Gelegenheit zum Beſuch des Deutſchen Muſeums gegeben werden. Jeder Stipendiat ſoll aus den Zinſen des Kapitals zur Beſtreitung der Koſten ſeines Aufenthaltes in München einen Barbetrag von 50 ℳ erhalten; außerdem ſollen demſelben die Koſten der Eiſenbahnfahrt III. Klaſſe von ſeinem Wohnort nach München und zurück erſetzt werden..
§ 6. Jeder Stifter einer Kapitalszuwendung von 1500 ℳ hat das Recht zu beſtimmen, welcher vahile dder welcher Anſtalt oder welchem Berufszweige bezw. welchem Orte ſein Stipendium zugute ommen ſoll.
§ 7. Der Stifter kann eine Beſtimmung darüber treffen, ob er ſelbſt oder eine andere Perſönlichkeit oder eine Behörde bezw. eine Körperſchaft, welche auch ein Schulkollegium ſein kann, die betreffenden Stipendiaten vorſchlagen ſoll.
§ 8. Die Vorſchläge gemäß vorſtehender Beſtimmung müſſen jeweils unter Benutzung eines vom Deutſchen Muſeums herausgegebenen Vordruckes in der Zeit vom 1. bis 31. März jeden Jahres beim Deutſchen Muſeum eingelaufen ſein.
Das Deutſche Muſeum iſt an die gemachten Vorſchläge gebunden, ſofern dieſelben rechtzeitig eingelaufen ſind und nicht im Widerſpruch mit den vom Stifter geſtellten Bedingungen oder mit gegen⸗ wärtigem Stiftungsſtatut ſich befinden; andernfalls entſcheidet es über die Verleihung des Stipendiums nach freiem Ermeſſen.
§ 9. Das Deutſche Muſeum wird dem für den Beſuch ausgewählten Stipendiaten vor Antritt ſeiner Reiſe eine Legitimationskarte zum Beſuch des Deutſchen Muſeums, die Führer durch die Sammlungen und einen Ausweis zuſenden, auf Grund deſſen bei der Hin⸗ und Rückfahrt die von den einzelnen Bahn⸗ verwaltungen bewilligten Fahrpreisermäßigungen gewährt werden.
Auf beſonderes Verlangen kann dem Stipendiaten ein Vorſchuß in der Höhe der Fahrkoſten nach München, außerdem ein Betrag von 10 ℳ zur Beſtreitung der vor dem Beſuch des Deutſchen Muſeums anfallenden Koſten pewähhrr werden.
Nach Ankunft des Stipendiaten in München werden ihm Hegen Vorweis der Legimationskarte von der Kaſſe des Deutſchen Muſeums die Koſten der Fahrt nach München und ein Betrag von 40 ℳ


