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in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In faſt allen Schulen finden ſich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen koſtenlos benutzt werden können. Aber die Schule iſt machtlos, wenn ſie von dem Elternhauſe nicht ausreichend unterſtützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtſein ihrer Verantwortung die Leſeſtoffe ihrer Kinder einſchließlich der Tagespreſſe ſorgſam überwachen, das verſteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch⸗ und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugniſſe der Schundliteratur feilgeboten werden, ſtreng verbieten und ſelbſt überall gegen Erſcheinungen dieſer Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmen, nur dann iſt Hoffnung vorhanden, daß dem Übel geſteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen ſelbſt mit Rat und Tat zur Seite ſtehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die ſich für die Altersſtufe und für ihre geiſtige Entwicklung eignen. Zu dieſem Zwecke werden es ſich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen ſein laſſen, ſich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unter⸗ richten. Das in dem Weidmann'ſchen Verlage zu Berlin erſchienene Buch des Direktors Dr. F. Johanneſſon„Was ſollen unſere Jungen leſen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuverläſſiger Wegweiſer dabei dienen können.
2. Den Primanern iſt zu mäßigem Gebrauch der Beſuch des Ratskellers, des Kaſſeler Hofs und der Konditorei von Paulus ſowie für den Sommer auch der Reſtauration in der Aue für die Zeit zwiſchen ½ 8 und 10 Uhr abends geſtattet. Außerdem haben ſie am Sonnabend, abends von 8—10 Uhr ihren Geſangverein unter Leitung des Herrn Profeſſors Dr. Brede. Für andere Klaſſen beſteht keine Erlaubnis zum Wirtshausbeſuch. Die Schüler ſind angewieſen(abgeſehen von bigen Ausnahmen) im Sommer von 8, im Winter von 6 Uhr abends ab ſich in der Regel zu Hauſe zu halten. 3
3. Die Aufnahmeprüfung findet für Sexta Dienstag den 18. III, vormittags 10 Uhr, ſtatt, für die anderen Klaſſen Donnerstag, den 3. IV., vormittags 8 Uhr. Die Aufnahme in die Sexta geſchieht vorſchriftsmäßig in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Als elementare Vorkenntniſſe müſſen dabei nachgewieſen werden: 1. Geläufigkeit im Leſen deutſcher und lateiniſcher Druckſchrift. 2. Leſerliche und reinliche Handſchrift. 3. Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Fehler nachzuſchreiben. 4. Sicherheit in den vier Grundrechnuugsarten mit ganzen Zahlen. 5. Bekanntſchaft mit den wichtigſten Geſchichten des Alten und des Neuen Teſtaments.
4. Die Ferien ſind folgendermaßen feſtgeſetzt:
Schluß des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Mittwoch, 19. III. 1913 Donnerstag, 3. IV. 1913 Freitag, 9. V. 1913 Freitag, 16. V. 1913 Freitag, 4. VII. 1913 Dienstag, 5. VIII. 1913 Sonnabend, 27. IX. 1913 Dienstag, 14. X. 1913 Sonnabend, 20. XII. 1913 Sonnabend, 3. I. 1914 Sonnabend, 4. IV. 1914
5. Urlaub vor den Sommerferien kann nur auf Grund ärztlicher Beſcheinigung gewährt und muß ſpäteſtens eine Woche vor Ferienanfang beantragt werden.—
6. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April. Sämtliche Schüler erſcheinen an dieſem Tage nachmittags 3 ½ Uhr im Gymnaſium, um nach einer Andacht den Stundenplan und ſonſtige Weiſungen von ihren Klaſſenleitern entgegenzunehmen.
Der Unterricht beginnt Freitag, den 4. April, vormittags 8 Uhr.
Caſſel, im März 1913. Dr. Baltzer, Direktor.


