Jahrgang 
1911
Einzelbild herunterladen

19

2. Die Eltern und deren Stellvertreter werden ausdrücklich erſucht, wenn die Forderungen der Schule das zuträgliche Maß der häuslichen Arbeitszeit ihnen zu überſchreiten ſcheinen, alsbald dies dem Direktor oder dem Klaſſenleiter perſönlich oder ſchriftlich mitzuteilen, und wollen überzeugt ſein, daß eine ſolche Mitteilung dem betreffenden Schüler in keiner Weiſe zum Nachteile gereicht, ſondern nur zu eingehender und unbefangener Unterſuchung der Sache führt. Damit ferner körperliche Gebrechen eines Schülers berückſichtigt werden können, wird gebeten, auf ſolche gleich bei der Aufnahme oder, ſobald das Leiden bemerkt worden iſt, den Klaſſenleiter oder den Direktor auf⸗ 3 merkſam zu machen.

Damit den Angehörigen der Schüler der mündliche Verkehr mit den Lehrern erleichtert werde, hat jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechſtunde angeſetzt, die auf einer Tafel im Korridor des Gymnaſiums verzeichnet iſt. Es empfiehlt ſich, den betreffenden Lehrer von dem beabſichtigten Beſuch vorher in Kenntnis zu ſetzen. Im Intereſſe der Schüler werden die Eltern gebeten, von dieſer Gelegenheit bei Zeiten ausgiebigen Gebrauch zu machen, dagegen in den letzten Wochen des Schuljahres unmittelbar vor den Verſetzungsberatungen von Beſuchen möglichſt abzuſehen.

Der Direktor iſt an jedem Schultag von 121 Uhr mitttags im Gymnaſium in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Dorthin ſind auch alle ſchriftlichen Mitteilungen über amtliche Angelegen⸗ heiten zu ſenden, nicht in die Wohnung.

3. Die Sorge für das Wohl unſerer Schüler beſtimmt uns auf folgendes aufmerkſam zu machen:

Leſen und Schreiben in der Dämmerung iſt ſchädlich. Der Platz zum Leſen und Schreiben iſt ſo zu wählen, daß das Fenſter oder die Lampe ſich zur linken Hand befindet. Sonnenſtrahlen dürfen nie auf die Arbeit fallen. Die Entfernung zwiſchen Auge und Schrift ſoll mindeſtens 35 Zentimeter betragen. Über den Gebrauch von Augengläſern muß der Arzt befragt werden. Beim Schreiben iſt der Stuhl ſoweit unter den Tiſch zu ſchieben, daß die vordere Stuhlkante 25 Zentimeter unter die Tiſchplatte reicht. Bei richtigem Sitzen befindet ſich, wenn der Sitzende die Arme herabhängen läßt, die Tiſchplatte in der Höhe der Ellenbogen. Wenn dies der Stuhl, weil zu niedrig, nicht geſtattet, ſo iſt ein Kiſſen aufzulegen. Die Füße müſſen bei richtigem Sitzen mit der ganzen Sohle auf den Boden ſtehen; daher iſt bei zu großer Höhe des Tiſches ein Fuß⸗ ſchemel unterzuſtellen. Beim Leſen und Lernen wird der Stuhl etwas zurück geſchoben, der Körper nach hinten zurückgelehnt und das Buch ſchräg mit beiden Händen auf dem Tiſch feſtgehalten oder noch beſſer auf ein ſchräges Leſepult geſtellt. Wer auf blauen Linien ſchreibt oder gar Linienblätter benutzt, ſtrengt die Augen an; empfehlenswert ſind ſchwarze Linien.

Es wird dringend angeraten, jüngere Schüler Bücher und Hefte nicht in der Hand, ſondern im Ranzen oder Ruckſack auf dem Rücken tragen zu laſſen.

Die Schüler werden vor dem Spielen mit Schußwaffen und ſonſtigem Schießzeug, ſowie vor unvorſichtiger oder mutwilliger Annäherung an Automobilfahrzeuge, die in der Fahrt begriffen ſind, nachdrücklichſt gewarnt.

4. Auf den Konfirmandenunterricht kann nur bei dem Stundenplan der Unter⸗ und Obertertia Rückſicht genommen werden. Es empfiehlt ſich daher, die Konfirmation in eine Zeit zu verlegen, wo der Schüler eine dieſer beiden Klaſſen beſucht.

5. Das Schulgeld beträgt: a) für die Klaſſen Sexta bis Unterſekunda 130. M., b) für die Klaſſen Oberſekunda bis Prima 150 M. jährlich. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unterrichtsvierteljahrs erfolgen. Doch ſoll für die Abmeldung zu Weihnachten n und Oſtern die Friſt nicht vor dem 2. I. und 1. IV. ablaufen.