Jahrgang 
1904
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3 81.

Das Stiftungskapital wird in den Gymnaſialetat als beſonderer Stiftungsfonds unter dem Namen Oskar Kius⸗Stiftung eingeſtellt, nach den für die Verwaltung der Gymnaſialkaſſe beſtehenden Vor⸗ ſchriften behandelt und in mündelſicheren Papieren angelegt oder in das Staatsſchuldbuch eingetragen.

Als Vergütung für die mit der Verwaltung des Stiftungskapitals verbundene Mühewaltung erhält der Rechnungsführer des Friedrichs⸗Gymnaſiums jährlich 25 Mark von dem Zinſenertrag.

§ 2.

Das Stiftungskapital wird unberührt erhalten, die aufkommenden Zinſen werden, abzüglich der in § 1 für den Rechnungsführer vorgeſehenen Vergütung, in der Weiſe jährlich verwendet, daß etwa 75 Mark zu Büchergeſchenken für beſonders ſtrebſame, fleißige und brave Schüler der drei oberſten Klaſſen⸗ ſtufen(Ober- und Unterprima und Oberſekunda) gebraucht werden, welche den betreffenden Schülern am Geburtstage des Profeſſors Kius(10. Dezember) eingehändigt werden ſollen; der ganze übrige Zinſen⸗ ertrag wird als Univerſitätsſtipendium einem früheren Schüler des Friedrichs⸗Gymnaſiums verliehen, der an der Anſtalt die Reifeprüfung beſtanden hat, durch Fleiß, gutes Betragen und wiſſeenſchaftlichen Eifer ſich die Anerkennung ſeiner Lehrer erwarb und einer ſolchen Beihülfe zum Studium wirklich bedürftig iſt. Unter ſolchen ſollen Studenten der klaſſiſchen Philologie, Geſchichte und Germaniſtik beſondere Berückſichtigung finden. Das Stipendium wird alljährlich neu verliehen, darf aber ein und derſelben Perſon für höchſtens 4 Jahre zuerteilt werden.

§ 3.

Die Verleihung des Univerſitätsſtipendiums bleibt der Witwe des Profeſſors Kius für die Zeit ihres Lebens vorbehalten, indem ſie bezügliche Vorſchläge der Lehrerkonferenz beſtätigt oder auch ſelb⸗ ſtändig über die Verleihung nach Maßgabe der in§ 2 aufgeſtellten Bedingungen verfügt. Auch werden ihr alljährlich vor dem 10. Dezember die Namen der Schüler mitgeteilt, die die Lehrerkonferenz für die Verleihung der Bücherprämien ausgewählt hat.

Nach dem Tode der Frau Profeſſor Kius hat die Konferenz aller definitiv angeſtellten Lehrer des Friedrichs⸗Gymnaſiums endgültig über die Verleihung des Stipendiums durch einfache Stimmenmehrheit zu beſchließen. Zur Gültigkeit eines diesbezüglichen Beſchluſſes iſt erforderlich, daß mehr als die Hälfte der nach Vorſtehendem als ſtimmberechtigt zur Konferenz ordnungsmäßig berufenen Lehrer an der Ab⸗ ſtimmung teilgenommen hat.