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6. Das Schulgeld beträgt 200 Nℳ und iſt im voraus in monatlichen Teilbeträgen von je 17 ℳℳ für die beiden erſten Monate des Vierteljahres, von 16 ℛℳ für den letzten Monat zu zahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 5 ℳ. Falls ältere Geſchwiſter eine deutſche Hochſchnle, eine höhere Lehranſtalt, eine Mittelſchule, eine Gewerbeſchule oder anerkannte Fach⸗ ſchule beſuchen, tritt auf ſchriftlichen Antrag eine Ermäßigung von 25% für das zweite, von 50% für das dritte und von 100% für das vierte Kind ein, gleichgültig, ob das erſte Kind Schulgeldbefreiung oder Schulgeldermäßigung genießt. Es wird jedoch erwartet, daß Eltern in wirtſchaftlich günſtiger Lage auf dieſe Ermäßigung verzichten, um die dadurch ge⸗ wonnenen Mittel anderweitig nutzbar zu machen.
Anträge auf Geſchwiſterermäßigungen ſind in Zukunft auf dem bei dem Hausmeiſter erhältlichen Vordruck einzureichen, etwaige Änderungen z. B. Beendigung des Studiums oder des Schulbeſuchs älterer Geſchwiſter ſofort mitzuteilen. Die Schule muß ſich die Nachprüfung der Anträge vorbehalten.
7. Den Schülern iſt der Beſitz und Gebrauch von Schußwaffen(Revolver, Terzerol, Teſching u. a.) verboten. Nach einer neuerdings eingeſchärften Anweiſung des Herrn Unter⸗ richtsminiſters ſind Schüler, die im Beſitz einer Schußwaffe betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung, in ſchwereren Fällen mit der Verweiſung von der Anſtalt zu beſtrafen.
8. Da die Frühzüge Sommer und Winter ſchon gegen ½ 7 Uhr hier eintreffen, hat die Schule den Bahnſchülern die Erlaubnis erteilt, ſich bis zum Beginn des Unterrichts in beſtimmten Klaſſenzimmern aufzuhalten. Trotz mehrfacher Verwarnungen haben Schüler dieſe Vergünſtigung wiederholt mißbraucht und unter Mißachtung ſtaatlichen Eigentums Inventar und Räume beſchädigt oder beſchmutzt. Die Schule ſieht ſich daher veranlaßt, die Eltern der Bahnſchüler darauf hinzuweiſen, daß eine Wiederholung derartiger Vorkommniſſe neben dem Schadenerſatz die Aufhebung der Vergünſtigung nach ſich ziehen muß.
9. Wenn ein Schüler die Anſtalt zu verlaſſen beabſichtigt, ſo muß die Abmeldung ſchriftlich oder mündlich bei dem Direktor erfolgen. Es empfiehlt ſich, ſie gegen Ende eines Monats vorzubringen, weil bei einer Abmeldung im Monatsanfang das Schulgeld noch für den ganzen Monat entrichtet werden muß.
10. Wir bitten die Eltern herzlich, in regere Beziehung zur Schule zu treten und ſich in allen Erziehungsfragen vertrauensvoll an Direktor und Lehrer zu wenden.
Corbach, den 1. Juni 1927.
Dieterich,
Studiendirektor.


